Prof. Dr. Reinhard Herzog
Sinnvolle Bereinigung
Vorteilhafter ist es daher meist, bereits im Vorfeld die Weichen zu stellen. Kein Handlungsbedarf besteht im Regelfall bei Investmentfonds und festverzinslichen Wertpapieren: Da die Strategie hier langfristig ausgerichtet ist, spielt ein zwei- oder dreiwöchiger Urlaub keine nennenswerte Rolle. Anders bei Aktien: „Sell in May and go away“ ist eine alte Börsenregel, die zum einen auf die urlaubsbedingte Abwesenheit anspielt, zum anderen aber auch die häufig zu beobachtende generelle Börsenschwäche während der Sommermonate skizziert. Doch ein radikaler „Ausverkauf“ ist allein schon wegen der anfallenden Gebühren wenig sinnvoll. Empfehlenswert ist hingegen, die einzelnen Depotpositionen durchzusehen und zu bewerten. Stellt sich dabei z.B. heraus, dass ein Papier allenfalls noch geringes Zuwachspotenzial hat oder gar größere Risiken als Chancen beinhaltet, empfiehlt sich der rechtzeitige Verkauf bereits vor Urlaubsantritt. Eine – zumindest vorübergehende – Trennung ist auch sinnvoll, wenn ein Papier bereits deutlich abgerutscht ist und noch keine Erholungstendenzen sichtbar sind.
Eine solche „Bereinigung“, die ohnehin mindestens einmal jährlich ratsam ist, muss allerdings nicht unbedingt mit aller Radikalität vorgenommen werden. Alternativ kann auch ein limitierter Verkaufsauftrag erteilt werden. Bei Papieren mit hohem Wachstumspotenzial kommt ein Verkaufslimit nahe dem erwarteten Zielkurs in Betracht. Wird dieser während des Urlaubs erreicht, erfolgt automatisch die Glattstellung der Position – allerdings mit dem Risiko eines zwischenzeitlichen Kursverfalls. Bei „unsicheren“ Papieren empfiehlt sich hingegen ein Stop-Loss-Limit, das ca. 10% bis 25% unter dem aktuellen Kurs angesiedelt wird. Sollte die Notierung während der Reise deutlich fallen, wird das Papier nach Erreichen des Limits automatisch verkauft. Selbst im Fall eines Börsenkrachs kann der Anleger auf diese Weise also sein Risiko begrenzen. Beide Limitarten lassen sich im Übrigen bei den meisten Banken kombinieren, sodass der Anleger für jede Kursentwicklung gewappnet ist.
Darüber hinaus bietet die Börse für viele Werte Absicherungsmöglichkeiten etwa über Verkaufsoptionen: Hier bezahlt der Anleger die Optionsprämie dafür, das Papier in jedem Fall zu einem festen Preis verkaufen zu können – ganz gleich, wie sich sein Börsenkurs entwickelt. Über die Wahl des passenden Basispreises lassen sich die Risiken begrenzen: Je näher er am Marktkurs liegt, umso sicherer, aber auch umso teurer ist diese Strategie. Ein deutlich unter dem Tageskurs liegender Basispreis schützt indes preiswerter vor den teuersten Risiken. Kostet eine Aktie z.B. aktuell 50€ und hat man sie für 40€ gekauft, kann man eine Verkaufsoption mit Basispreis 40€ wählen. Selbst im Fall eines Crashs ist auf diese Weise der Einstandskurs gesichert – wobei allerdings noch Spesen zu berücksichtigen sind.
Einfach geht es mit speziellen Exchange Traded Funds (ETFs), die auf einem „Short Index“ basieren. Wer etwa über ein Wertpapierdepot verfügt, das sich weitgehend am Deutschen Aktienindex DAX orientiert, kann den von der Deutschen Bank emittierten „db xtrackers ShortDAX“ (ISIN: LU0292106241) erwerben. Fällt der DAX z.B. um 5%, klettert der Kurs des Indexpapiers um 5% und umgekehrt. Je nach Volumen der erworbenen Absicherungsinstrumente lassen sich so Kursverluste begrenzen oder ganz vermeiden. Nachteil dabei jedoch: Auch von Zuwachsraten im Depot profitiert der Anleger aufgrund der damit verbundenen Kursrückgänge des Indexpapiers nicht oder nur teilweise.
Wer indes auch im Urlaub nicht von der Geldanlage lassen will, kann sich unterwegs meist problemlos informieren. Erforderlich ist nur ein Netzzugang, etwa im Internetcafé, über Smartphone bzw. Tablet oder das WLAN-System im Hotel. Wer hier aktiv werden will, benötigt lediglich die Legitimationsdaten seiner Bankverbindung und schon steht dem Homebanking oder auch der Information nichts mehr im Weg. Einzig um die Sicherheit sollte man sich Gedanken machen. Grundregel dabei: Je mehr eigene Technik, umso sicherer ist das System. Wer sich z.B. mit dem Smartphone mit eigener SIM-Karte bei seiner Bank oder Sparkasse einloggt, geht vergleichsweise geringe Risiken ein. Gleiches gilt, wenn das Smartphone als WLAN-Router für den mitgeführten Laptop dient und der Zugang verschlüsselt erfolgt.
Riskantes WLAN
Etwas problematischer ist die Nutzung der WLAN-Netze des Hotels. Sie sind meist unverschlüsselt, sodass grundsätzlich die Gefahr von „Mitlauschern“ besteht. Daher ist darauf zu achten, dass der Rechner mit der neuesten Sicherungssoftware ausgestattet ist, veraltete Windows-XP-Laptops sollte man im Urlaub zuhause lassen. Bietet das Hotel wahlweise WLAN oder kabelgebundenes LAN zum gleichen Preis bzw. kostenlos an, ist die zweite Variante zwar etwas aufwendiger, jedoch sicherer.
Erhebliche Risiken geht man bei der Nutzung von frei zugänglichen Rechnern, etwa in der Hotelhalle oder in Internetcafés ein. Hier kann man nie sicher sein, was der Rechner alles protokolliert. Daher sollte – wenn man diesen Weg für das Homebanking nutzen will oder muss – genau darauf geachtet werden, nach Möglichkeit keine Spuren zu hinterlassen. Hierzu zählt, sich nach der Bankkommunikation abzumelden, den Browserverlauf zu löschen und den Internetbrowser zu schließen.
Gerade bei der Nutzung öffentlicher Geräte erscheint es auch ratsam, nach der Rückkehr aus dem Urlaub das Passwort zu ändern. Wichtig zu wissen: Einmal genutzte Zugangscodes können meist nicht nochmals genutzt werden. Es ist also nicht sinnvoll, vor dem Urlaub ein eigenes Passwort einzurichten und es danach wieder auf den bisherigen Standard zurückzusetzen.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2014; 39(10):11-11