Prof. Dr. Reinhard Herzog
Trinkgeld als wichtige Einnahmequelle
Ähnliche Sätze gelten auch rund um das Mittelmeer, wobei dort jedoch das Trinkgeld angesichts der wirtschaftlichen Probleme in diesen Ländern eine weitaus größere Rolle spielt als in Zentraleuropa. Wer hier knausert, wird schnell mit einer schlechteren Servicequalität „bestraft“. Interessant ist dabei, dass Einheimische in der Regel nur wenig Trinkgeld geben, von den Urlaubern jedoch besondere Großzügigkeit erwartet wird.
In manchen Ländern ist sogar direkter Ärger vorprogrammiert, wenn man kein oder nur ein geringes Trinkgeld gibt: So sind in amerikanischen Restaurants die Bedienungskosten in der Regel nicht im Rechnungsbetrag enthalten, vielmehr stellen Trinkgelder die wichtigste Einnahmequelle des Personals dar. Begnügt sich ein deutscher Reisender daher mit dem „Aufrunden“ oder einem 5%-Zuschlag, wird er schnell zumindest böse Blicke, in manchen Fällen auch wüste Beschimpfungen ernten. Üblich sind mindestens 15%, besser 20% – mit Ausnahme der „trinkgeldlosen“ Fast-Food-Restaurants.
Auch in Ländern des arabischen Einflussbereichs sind Trinkgelder eine absolute Selbstverständlichkeit; selbst für kleinste Handreichungen wird hier ein mehr oder minder großzügiges „Bakschisch“ erwartet – das die Dienstleistungsqualität sprunghaft verbessert.
Ganz anders die Lage in Nordeuropa: Lediglich in Schweden ist in Restaurants ein Zuschlag von 10% der Rechnung durchaus angemessen. In den anderen Ländern wird kein Trinkgeld erwartet; in Finnland erntet man manchmal sogar verständnisloses Kopfschütteln, will man eine Rechnung von 45€ auf 50€ aufrunden. Auch in Asien wird Trinkgeldgeben nicht unbedingt als nette Geste, sondern manchmal sogar als Beleidigung angesehen. Eine Ausnahme macht lediglich Thailand, das sich den mitteleuropäischen Trinkgeldgewohnheiten angepasst hat.
Bar contra Karte
Auch bei der Form der Übergabe sollte man einige Besonderheiten beachten: Barzahler, die die Summe inklusive Trinkgeld passend haben, legen das Geld in die Rechnungsmappe. Hat man die Summe nicht passend, bittet man den Kellner, den Differenzbetrag zurückzugeben.
Bei bargeldloser Zahlung gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder man nennt den gewünschten Gesamtbetrag oder man zahlt lediglich den Rechnungsbetrag per Karte und legt das Trinkgeld – möglichst passend – in bar dazu. Elektronische Terminals erlauben zunehmend auch eine getrennte Abrechnung für die Rechnung selbst und das Trinkgeld, das dann separat gebucht wird.
Vergleichbares gilt im Übrigen, wenn man die Restaurantrechnung „aufs Zimmer“ schreiben lässt. Hier kann man das Trinkgeld als „Tip“ dazuschreiben oder bar dazulegen. Wichtig ist jedoch, sich bei Anreise bei der Rezeption nach den Gepflogenheiten zu erkundigen. So werden z.B. in vielen italienischen Hotelrestaurants handschriftliche Tips aus steuerlichen Gründen generell weggestrichen und das Personal geht leer aus. Bei Halb- oder Vollpension sollte man bei der Höhe der Zahlung schließlich auch bedenken, dass nicht nur die – berechneten – Getränke zu berücksichtigen sind, sondern auch das Essen selbst. In verstärktem Maße gilt dies für „All-inclusive-Reisen“: Hier sollte man sich bei der Reiseleitung darüber informieren, welche Regelungen in der jeweiligen Anlage üblich sind.
Der Service im Restaurant ist zweifellos die wichtigste direkte Dienstleistung, die per Trinkgeld zu honorieren ist. Allerdings gibt es noch eine ganze Reihe weiterer Leistungen, für die auch ein mehr oder minder hohes Trinkgeld erwartet wird. Recht einfach ist dies bei Kofferträgern, die weltweit meist 1 bis 2€/US-$ je Gepäckstück erhalten. Der Wagenmeister, der das Fahrzeug parkt, wird je nach Hotelstandard zwischen 2€ und 10€ oder den entsprechenden Gegenwert erwarten. Geschmackssache sind Zahlungen für weitere Dienstleistungen: Wer im tunesischen Basar einen Menschen fotografieren möchte, wird meist mit dem Satz „One photo – one dollar“ konfrontiert. Aber auch andere kleine und kleinste Hilfestellungen sind in manchen Ländern häufig von der „offenen Hand“ begleitet. Hier sollte man eigentlich nur dann zahlen, wenn die Dienstleistung wirklich als „wertvoll“ anzusehen ist.
Andererseits sind manche Trinkgelder heute etwas aus der Mode gekommen: In Businesshotels erhalten Zimmermädchen nur noch selten ein Trinkgeld, auch im Frühstücksraum ist es angesichts der immer häufiger anzutreffenden Buffetfrühstücke kaum noch üblich, dass ein Trinkgeld beim Gedeck deponiert wird. Dessen ungeachtet sollte man gute Leistungen des Zimmermädchens durch ein angemessenes Trinkgeld honorieren. Hier reicht die Palette je nach Land von 0,50€ bis 5,00€ pro Reisetag. Durchaus bewährt hat es sich, bereits an den ersten Tagen nach Anreise ein Trinkgeld von 10€ bis 20€ – oder den Gegenwert – möglichst persönlich zu übergeben, was die Qualität der Leistungen meist nennenswert steigern wird. Bei großen Hotels mit täglich wechselndem Personal kann man das Trinkgeld auch täglich auf dem Kopfkissen belassen.
Bei Taxifahrten wiederum kommt es auf das Land an: In Spanien oder Frankreich erwartet der Fahrer rund 10% des Fahrpreises als Trinkgeld, in den USA sind es mindestens 15%. Hingegen wird in den meisten anderen Ländern lediglich aufgerundet. Eine Frage der persönlichen Ethik ist es schließlich, inwieweit ein Bakschisch bereits in den Bereich der Erpressung fällt. Wenn etwa der Flughafenmitarbeiter in Afrika beim Einchecken des Gepäcks die Hand aufhält, sollte dies eigentlich ignoriert werden. Das Problem: Die Koffer werden dann ggf. „ganz versehentlich“ z.B. mit dem Reiseziel JFK statt FRA gekennzeichnet, landen also in New York statt in Frankfurt.
Qualität als Maßstab
In jedem Fall sollte jedoch die Qualität der Dienstleistung honoriert werden. Wenn sich ein freundlicher Kofferträger in der Schweiz auch darum kümmert, dass das Gepäck am gewünschten Platz abgestellt und möglicherweise sogar geöffnet und ausgepackt wird, ist dies sicherlich ein höheres Trinkgeld wert als in Fällen, in denen der „Boy“ nach längerer Wartezeit die Koffer endlich mit einem unfreundlichen Murmeln an der Zimmertür abstellt. Freundliche, zuvorkommende Kellner sollten für ihre Dienste ein höheres Trinkgeld erhalten als unwirsche Bedienungen, deren einziges Ziel es zu sein scheint, den Tisch möglichst schnell „abzuwickeln“.
Bei der Trinkgeldvergabe kann durchaus auch ein gewisser Eigennutz mitspielen: Wird eine Dienstleistung regelmäßig in Anspruch genommen, schadet es sicher nicht, wenn – bei entsprechend gutem Service – auch ein höheres Trinkgeld gegeben wird. Handelt es sich hingegen um eine einmalige Dienstleistung oder gar eine einmalige Handreichung, genügt ein Trinkgeld analog zu den landestypischen Sätzen.
Doch ob Kofferträger oder Taxifahrer: Stets stellt sich die Frage nach dem Zahlungsmittel. Urlauber, die gerade in der Karibik angekommen sind, werden kaum die passende Landeswährung parat haben, um den Kofferträger zu entlohnen. Erfahrene Vielreisende haben aus diesem Grund stets einen mehr oder minder großen Handbestand an 1-US-Dollar-Noten parat, die nicht nur den Vorteil bieten, dass sie nahezu weltweit anerkanntes Zahlungsmittel sind, sondern die vom Trinkgeldempfänger in jedem Fall problemlos umgetauscht werden können. Sinnvoll ist es auch, sich bereits vor der Reise über die im Urlaubsland geltenden Gepflogenheiten zu informieren, z.B. in Reiseführern oder beim Reiseveranstalter.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2014; 39(12):15-15