Steuer-Spartipp

Haushaltsnahe Dienst- und Handwerker­leistungen: Aktuelle Entwicklungen


Helmut Lehr

Abgrenzung des eigenen Haushalts

Der Bundesfinanzhof hat im Ergebnis festgestellt, dass die Grenzen des begünstigten „Haushalts“ nicht ausnahmslos durch die Grundstücksgrenzen abgesteckt werden. Es kommt in erster Linie darauf an, dass die Arbeiten/Dienstleistungen quasi durch die Haushaltsführung veranlasst sind und (natürlich) noch eine gewisse räumliche Nähe zum Haushalt aufweisen.

1) Vgl. Schreiben vom 10. Januar 2014, Aktenzeichen IV C 4 – S 2296-b/07/ 0003 :004.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2014; 39(13):17-17