AWA-Rückblick

Nachrichten in aller Kürze


Claudia Mittmeyer

Beim Fremd- und Mehrbesitzverbot schlägt der Sachverständigenrat altbekannte Töne an: Dies sei ein „Relikt mittelalter­licher Zunftstrukturen“, die Aufhebung ermögliche „die Bildung von finanzstarken Apothekenketten“. Die Apotheken könnten dann effizienter arbeiten und Arzneimittelrisiken eher erkennen; zudem eröffneten Apothekenketten ein breiteres Betätigungsfeld für Apotheker, die lieber als Angestellte bzw. in Teilzeit beschäftigt sein wollten.

Für das erste Quartal 2014 wurde mit Beschlussfassung des Geschäftsführenden Vorstandes des Deutschen Apothekerverbandes die Höhe der Notdienstpauschale für jeden voll geleisteten Nacht- und Notdienst auf 268,38€ festgelegt. Dies bedeutet eine Erhöhung gegenüber dem vorherigen Quartal um 15,63€. Insgesamt haben 20.370 Apotheken im Zeitraum von Januar bis März dieses Jahres 104.080 voll zu berücksichtigende Nacht- und Notdienste geleistet.

Die elektronische Gesundheitskarte soll zukünftig den Patienten weitaus mehr Nutzen bringen als bislang – das kündigte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe im Interview mit der Bild-Zeitung an. Nachdem Ärzte und Kassen schon viel zu lange gestritten hätten, wolle er jetzt per Gesetz die Sache vorantreiben. So sollen schon bald Notfall-daten und Medikationslisten auf der Karte gespeichert werden.

Im ersten Quartal 2014 standen bei den gesetzlichen Krankenkassen Einnahmen in Höhe von 50,7Mrd.€ Ausgaben von rund 51Mrd.€ gegenüber. Die Differenz von 270Mio.€ ist nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums maßgeblich darauf zurückzuführen, dass die Kassen „ihre Versicherten durch Prämienauszahlungen und zusätzliche freiwillige Satzungsleistungen (z.B. professionelle Zahnreinigung) an den hohen Finanzrücklagen beteiligt haben“. Gesundheitsfonds und Krankenkassen verfügten rechnerisch am Ende des 1. Quartals über Finanzreserven von 27,7Mrd.€, davon 16,5 Mrd.€ bei den Krankenkassen und 11,2 Mrd.€ beim Gesundheitsfonds.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2014; 39(13):2-2