Claudia Mittmeyer
Ab 1. Januar 2015 gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte (eGK) als Berechtigungsnachweis für die Inanspruchnahme von Leistungen. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband verständigt. Laut einer entsprechenden Pressemitteilung kann die „alte“ Krankenversichertenkarte noch bis Ende 2014 verwendet werden.
Im Streit um den Apothekenabschlag für 2009 mussten die Apotheker vor dem Sozialgericht Aachen eine Niederlage einstecken. Das Gericht entschied in mehreren Verfahren, dass den Apothekern kein Anspruch auf Erstattung des Abschlags zustehe, selbst wenn die Kassen eine entsprechende Zahlungsfrist nicht eingehalten hätten. Es ließ jedoch Sprungrevision zum Bundessozialgericht zu. Der Abschlag für 2009 lag gesetzlich bei 2,30€, wurde aber Ende 2009 von der Schiedsstelle rückwirkend auf 1,75€ festgesetzt. Daraufhin stellten die Rechenzentren den Kassen Sammelrechnungen hinsichtlich der Differenz von 55 Cent pro Rx-Packung. Die Kassen zahlten zwar – jedoch nicht alle binnen Zehntagesfrist. Mehrere Apotheker klagten und forderten den gesamten Apothekenabschlag zurück.
In einer gemeinsamen Initiative setzen sich der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband für eine gesetzliche Festschreibung des Apothekenabschlags ein. Unterstützung gibt es dabei von der Bundestagsfraktion Die Linke. Die Erfahrung habe doch bewiesen, dass die Aushandlung des Apothekenabschlags in Selbstverwaltung nicht gut funktioniere. Daher unterstütze man den Vorschlag von Apothekerschaft und Kassen, den Rabatt wieder gesetzlich zu fixieren, so Kathrin Vogler, Sprecherin für Arzneimittelpolitik und Patientenrechte der Linken-Fraktion.
Der Vorschlag des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, die Apothekenhonorierung auf einheitliche Festspannen und apothekenindividuelle Handelsspannen umzustellen, stößt bei der Bundesregierung nicht auf Zustimmung. Dies geht aus der Antwort der parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium Annette Widmann-Mauz auf eine entsprechende Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor.
Ebenso wenig wird die Ansicht des Sachverständigenrats geteilt, wonach die Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbots von Apotheken die Bildung finanzstarker Apothekenketten ermögliche, die dann effizienter arbeiten könnten. Nach Auffassung der Bundesregierung gewährleiste die inhabergeführte Apotheke mit freiberuflich tätigen Apothekerinnen und Apothekern am besten eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Bevölkerung auf der Grundlage hoher professioneller Standards.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2014; 39(17):2-2