Was bedeutet eigentlich...?

Sprungfixe Kosten


Prof. Dr. Reinhard Herzog

Im Vergleich zu wirklich festen Kosten wie beispielsweise der Miete oder aber variablen Kosten wie beispielsweise umsatzabhängigen Beiträgen sind „sprungfixe Kosten“ besonders tückisch. Wie der Name schon verrät, handelt es sich dabei um Kosten, die sprunghaft auf ein dann neues, höheres Fixkostenniveau ansteigen. Da es sich hierbei typischerweise um größere Sprünge handelt, schlägt dies demzufolge oft erst einmal empfindlich negativ auf den Gewinn durch.

Beispiel Neueinstellung von Personal

Das bekannteste Beispiel sind Neu- bzw. Zusatzeinstellungen von Personal. Die Einstellung einer Ganztags-PTA kostet alles in allem meist zwischen 30.000€ und 40.000€ pro Jahr allein an Lohnkosten inklusive gesetzlichen Lohnnebenkosten. Die Umwidmung einer bisher vom Inhaber geleiteten Apotheke zur Filiale hat in Form der nun erforderlichen angestellten Filialleitung nicht selten sprungfixe Kosten im hoch fünfstelligen Bereich zur Folge.

Für jeden Euro zusätzliche Kosten benötigt man allerdings rund vier Euro zusätzlichen Nettoumsatz zur Kompensation, in margenschwachen Betrieben (Handelsspanne <25%) noch mehr, in margenstarken entsprechend weniger. Der jeweilige Faktor ergibt sich aus dem Kehrwert der Handelsspanne, multipliziert mit 100%. Das stellt im Übrigen die Untergrenze des Mehrumsatzes dar, da meist noch andere Kosten (hier z.B. verschiedene Sachkosten, Berufskleidung, Fortbildung, Kosten für Lohnabrechnung etc.) ebenfalls steigen.

Eine neu geschaffene PTA-Stelle „amortisiert“ sich also erst mit einem Zusatzumsatz in der Größenordnung von 120.000€ bis 160.000€, eine volle Approbiertenstelle erfordert rund das Doppelte.

Beispiel Investition in Umbaumaßnahmen

Größere Investitionen erhöhen gleichfalls den künftigen Fixkostenblock. Eine neue Einrichtung belastet die Gewinnrechnung mit (zumindest kalkulatorischen) Zinsen sowie dem Wertverzehr (Zins und AfA=Kapitalkosten). Gegebenenfalls bedeuten zusätzliche Einbauten weitere laufende Ausgaben (z.B. eine Zusatzbeleuchtung). Auch diese sprunghaft gestiegenen Kosten müssen erst einmal aufgefangen werden können.

Rechnet man nur mit 10% Kapitalkosten (günstige Zinsen, praktische Nutzungsdauer mindestens 15 Jahre), bedeutet eine neue Einrichtung zum Preis von 200.000€ ein erforderliches Rohertragsplus von jährlich mindestens 20.000€, entsprechend etwa 50.000€ bis 60.000€ Mehrumsatz, wenn man vor allem die höheren Frei- und Sichtwahlspannen als Grundlage nimmt. Je nach Ausgangslage kann das eine anspruchsvolle Messlatte sein. Bei größeren Kapitalkosten sowie möglicherweise weiteren Folgekosten liegt das auch spürbar darüber.

Konsequenzen im Vorfeld sorgfältig abwägen

Über sprungfixe Kosten muss man sich umso mehr Gedanken machen, je höher sie einerseits ausfallen und je „fixer“ sie im Sinne von nicht mehr revidierbar sind. Während man Personalstunden zur Not wieder abbauen kann, steht eine überteuerte Einrichtung praktisch unverrückbar in den Büchern.

Standortverlegungen als sicher folgenschwerstes Beispiel, und sei es „nur“ der Umzug von der einen auf die andere Straßenseite, bedeuten nicht selten eine komplett andere Kostensituation. Hier schlägt der „Sprungteufel“ bisweilen gnadenlos zu und der Rückweg ist typischerweise versperrt. Solche Entscheidungen müssen besonders sorgfältig abgewogen werden, hierzu sind die Kostensprünge möglichst exakt zu quantifizieren.

Unter dem Strich ist somit das Enttäuschungspotenzial bei sprungfixen Kosten am höchsten, wenn nicht wirklich überzeugende Chancen und Verbesserungen der gegenwärtigen Lage winken.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2014; 39(17):7-7