Immobilien

Die Hausverwaltung erfordert Fachwissen


Prof. Dr. Reinhard Herzog

Der Kauf und die Vermietung von Immobilien ist für viele Anleger zunehmend interessant. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Auswahl des „richtigen“ Hausverwalters. Denn wirklich werthaltig sind nur Immobilienanlagen, die optimal bewirtschaftet werden.

Obwohl es sich bei einer Hausverwaltung um eine Vertrauensstellung handelt und viel Geld auf dem Spiel steht, liegt dieser Tätigkeit nach wie vor kein Ausbildungsberuf zugrunde. Hausverwalter darf sich letztlich jeder nennen. Umso wichtiger ist es daher, sich potenzielle Kandidaten vorher genau anzuschauen. Sicher kein Kriterium ist dabei die Zeit: Wenn ein pensionierter Beamter seine Dienstleistungen als Hausverwalter anbietet, ist er dafür keinesfalls per se qualifiziert. Aber auch die Verwaltung durch einen Miteigentümer ist nicht unbedingt die optimale Lösung, selbst wenn sie billiger sein kann als die Beauftragung eines professionellen Anbieters. Vorsicht ist schließlich bei überregional tätigen Verwaltungsgesellschaften geboten, sofern keine Vertretung vor Ort angeboten wird.

Erforderlich ist in jedem Fall zumindest ein solides Grundwissen in Bezug auf Immobilienwirtschaft. Idealerweise handelt es sich daher um einen Immobilienfachwirt oder den Immobilienspezialisten einer Bank, aber auch Maklerbetriebe kommen dafür infrage. Bei einem Quereinsteiger ist darauf zu achten, dass er über entsprechende Kenntnisse im Immobiliensektor und die damit verbundenen rechtlichen Zusammenhänge verfügt und bereit ist, dieses Fachwissen auch laufend auf den neuesten Stand zu bringen. Denn schließlich ändern sich die rechtlichen Rahmenbedingungen laufend, wie derzeit etwa die Diskussionen um Energiepass oder Mietpreisbremse belegen.

Auf optimale Versicherung achten

In einen Vergleich sollten jedoch nicht nur diese Fachkenntnisse sowie Nachweise über absolvierte Schulungen einbezogen werden, sondern auch „harte Fakten“. Da es bei einer Hausverwaltung um erhebliche Vermögenswerte geht, ist eine ausreichende Versicherung des Verwalters in Form einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung erforderlich. Diese sollte nach den Kriterien des Maklerverbandes IVD Schäden von mindestens 100.000€ zweimal im Jahr abdecken. Hinzu kommt eine ausreichende Absicherung von Personen- und Sachschäden.

Im Interesse der Eigentümer sollte darüber hinaus eine Vertrauensschadenversicherung nachgewiesen werden, die vor Schäden aus unerlaubten Handlungen schützt, die von Betriebsangehörigen oder sonstigen Vertrauenspersonen des Verwalters begangen werden. Dazu zählen beispielsweise Betrug und Unterschlagung.

Doch selbst die optimale Versicherung und vermeintlich solide Fachkenntnisse nützen wenig, wenn der Verwalter schlampig arbeitet. Bewerber um die Hausverwaltung sollten in jedem Fall Referenzobjekte nachweisen können und die genannten Referenzen sollte man auch – zumindest stichprobenhaft – durch Nachfragen bei der jeweiligen Eigentümergemeinschaft überprüfen. Lohnend ist zudem ein Blick in die Verfahrensabläufe, etwa was die Nebenkostenabrechnung betrifft. Positiv zu bewerten ist eine gute Mundpropaganda, sofern sie als objektiv einzustufen ist – also nicht etwa lediglich Werbung für einen Verwandten darstellt, der sich einmal in der Hausverwaltung versuchen will.

Der letzte Punkt gilt schließlich der Preisgestaltung. Zwar lassen sich keine Regelsätze nennen, denn schließlich spielen neben der Region und deren jeweiligen Marktusancen auch die Betriebsstruktur des Verwalters und nicht zuletzt der Zustand der Immobilien eine Rolle. Dennoch sollte sich jeder Eigentümer bewusst sein, dass eine solide Verwaltung eines (wertvollen) Immobilieneigentums auch ihren Preis hat. Auffällig niedrige Dumpingangebote ohne entsprechende Begründung gelten daher als Warnsignal, denn für wenig Geld wird sich auch der Verwalter kaum nennenswert für das Eigentum seiner Kunden engagieren.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2015; 40(05):16-16