Editorial

Gesundes Arbeitsklima


Claudia Mittmeyer

Mediziner der Universität Magdeburg kamen im Rahmen ihrer Forschungen unlängst zu dem Ergebnis, dass in Deutschland die Bitte um kurzzeitige Krankschreibung ein besonders häufiger Anlass für Besuche beim Hausarzt ist. Zugleich schlugen sie vor, die Regelungen für Krankschreibungen so zu lockern, dass Arbeitnehmer sich für bis zu eine Woche eigenständig krankmelden können. Bislang müssen diese eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage besteht.

Bei allen Überlegungen sollte noch Folgendes berücksichtigt werden: Einerseits ist bei einer Erkrankung, die länger als ein paar Tage andauert, eine rechtzeitige ärztliche Abklärung vielfach sinnvoll, da der medizinische Laie zu einer richtigen Einschätzung kaum in der Lage ist. Andererseits sollten Skeptiker, die bei einer Lockerung einen Missbrauch durch die Arbeitnehmer fürchten, aber wissen, dass der Arbeitgeber schon bislang generell oder im Einzelfall verlangen kann, dass die ärztliche Bescheinigung früher vorgelegt wird.

Doch von der Ausgestaltung der Vorschriften zur Arbeitsunfähigkeit abgesehen – viel entscheidender ist, dass im Betrieb ein gesundes, von gegenseitigem Vertrauen geprägtes Arbeitsklima herrscht. Denn ein Missbrauch durch den Arbeitnehmer kann selbst bei einer ärztlichen Krankschreibung – ganz gleich wann diese erfolgt – nicht völlig ausgeschlossen werden. Als Arbeitgeber hat man aber auch nichts davon, wenn ein Angestellter aus Angst vor Restriktionen krank zur Arbeit kommt und damit seine Genesung verzögert sowie ggf. weitere Mitarbeiter ansteckt.

Claudia Mittmeyer

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2015; 40(05):2-2