Claudia Mittmeyer
ADA und ADEXA haben sich auf einen neuen Bundesrahmentarifvertrag geeinigt, der rückwirkend ab 1. Januar 2015 gilt. Damit im Nachtnotdienst der Mindestlohn von 8,50€ nicht unterschritten wird, werden jetzt für den zehnstündigen Zeitraum von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr morgens entweder 5,5 Stunden Freizeit gewährt oder 85,00€ bezahlt. Dies gilt für Apotheker, Pharmazie-Ingenieure und Apothekerassistenten. Unverändert bleiben Notdienste in der Zeit von 18.30 Uhr bis 22.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 8.00 Uhr bis 18.30 Uhr. Sie werden wie bisher mit Freizeitausgleich in Höhe von 1:1 angerechnet bzw. mit dem tariflichen Stundensatz vergütet. Zudem soll die Verteilung der Notdienstzeiten unter den zum Notdienst verpflichteten Mitarbeitern proportional zu deren Wochenarbeitszeit erfolgen.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2015; 40(05):3-3