Prof. Dr. Reinhard Herzog
Bundesbürger schätzen das Vertraute. Wer z.B. an einem Geldautomaten in der Schweiz Franken zieht, wird die Frage nach einer möglichen „Abrechnung in Euro“ gerne mit „Ja“ beantworten – insbesondere, da der Automat auch gleich die Endsumme in Euro anzeigt. Noch freigiebiger wird zugestimmt, wenn zudem in großen Lettern „0% Gebühren“ dasteht.
Das böse Erwachen folgt jedoch beim genauen Nachrechnen. Üblicherweise werden alle Fremdwährungszahlungen per Maestro, V PAY oder Kreditkarte erst in Deutschland zu dem mehr oder minder offiziellen Kurs des Emittenten umgerechnet. Hinzu kommen kartenabhängige Gebühren zwischen 1,0% und – bei Geldabhebungen – 4,0%, sofern es sich nicht um eine spezielle Karte für gebührenfreien Auslandseinsatz handelt. Der Nachteil ist, dass der Kunde erst durch die Kartenabrechnung erfährt, wie viel ihn der Einkauf bzw. die Bargeldverfügung tatsächlich kostet. Dafür kann er sich jedoch sicher sein, dass ein relativ fairer Umrechnungskurs zur Anwendung kam.
Bis zu 9,6% kosten, so die Stiftung Warentest, Geldautomatenverfügungen in Euro mehr als „klassische“ Transaktionen. Gleiches gilt im Übrigen auch für alle anderen Kartenzahlungen, ob an der Tankstelle oder im Hotel.
Gewinner sind allerdings nur zum Teil die Kreditkartengesellschaften selbst. Vielmehr wird die „Dynamic Currency Conversion“ (DCC) vorrangig von zwischengeschalteten Abwicklungs-providern eingesetzt, die auf diesem Weg bei Banken, aber auch im Handel schneller Fuß fassen können. Dem Betreiber des Terminals versprechen sie besondere Vorteile: Zahlt der Kunde z.B. seine Hotelrechnung in Euro statt in Landeswährung, ist dies für den Hotelier oft nicht nur gebührenfrei, sondern sogar mit einem Bonus verbunden – bis zu 4% Rückzahlung („Kickback“) werden zusätzlich gutgeschrieben.
Nicht immer kann man wählen
Verwunderlich ist es daher nicht, dass in manchen Ländern und Branchen – etwa an Tankstellen in Polen – stillschweigend der Eurobetrag in Rechnung gestellt wird. Doch wenn grundsätzlich beide Möglichkeiten bietet, so wird – das empfehlen auch die Terminalanbieter – psychologisch geschickt agiert. Denn schließlich klingt es viel besser, wenn ein amerikanischer Hotelier gleich z.B. 980€ verlangt. Würde er den Kunden jedoch erst vor die Wahl stellen, 1.116 US-$ oder 980€ zu bezahlen, könnte dies seinen „Verkaufserfolg“ gefährden.
Gut beraten sind Reisende daher, stets auf der Abrechnung in Landeswährung zu bestehen, selbst wenn der Zusatz „0% Gebühren“ reizvoll erscheint. Allerdings gibt es unvermeidliche Ausnahmen. So werden z.B. in manchen afrikanischen Staaten mit schwacher eigener Währung bargeldlose Zahlungen in Hotels und Geschäften generell in Euro oder – was noch schlechter ist – in US-Dollar abgerechnet. Diese Kurse sind ebenfalls meist ungünstig, bei einer doppelten Umrechnung fallen zudem zweimal Spesen an.
Die Terminalbetreiber haben jedoch oft gar keine andere Möglichkeit, z.B. weil die Landeswährung nicht frei konvertierbar ist. Lässt sich diese Vorgehensweise nicht vermeiden, kann es sinnvoll sein, sich das benötigte Geld zuvor an einem Automaten zu besorgen. Denn hier wird öfter in Landeswährung abgerechnet und somit erst in Deutschland ein Umrechnungsvorgang ausgelöst.
Im Übrigen kommt es ohnehin auf die Summe an: Mit ein paar Euro Aufschlag auf die Tankrechnung wird man als Tourist leben können, wenn jedoch die vierstellige Hotelrechnung allein wegen der Umrechnung um 10% teurer wird, ist dies sicherlich ein bedeutendes Ärgernis.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2015; 40(05):15-15