Investmentfonds

Auch ein Misserfolg kann ein Erfolg sein


Prof. Dr. Reinhard Herzog

Früher kannte man sie nur von Hedgefonds, mittlerweile wird sie auch auf andere Produkte erhoben: Eine Erfolgsprovision, auch „Performance Fee“, soll der Fondsgesellschaft als Anreiz dienen, überdurchschnittliche Erträge zu erwirtschaften. Doch die Realität sieht anders aus.

Definition von „Erfolg“

Das Problem beginnt bei der Definition von „Erfolg“. Festgelegt wird z.B. ein Index als Maßstab, an dem sich das Fondsmanagement messen lassen muss. Erreicht der Fonds eine bessere Wertentwicklung als der Index, wird die Fondsgesellschaft mit bis zu 25% am Mehrerlös beteiligt. Eine Performance in der Größenordnung des Index oder gar schwächer bleibt indes meist unberücksichtigt. Keineswegs die Ausnahme sind allerdings Fälle, in denen Anleger auch bei einem realen Kapitalverlust zur Kasse gebeten werden: Ist in den Vertragsbedingungen festgelegt, dass ein besseres Abschneiden als der Index maßgeblich für die Erfolgsbeteiligung ist, stellt ein Wertverlust des Fonds von 30% gegenüber einem Indexrückgang um 40% einen „Erfolg“ dar.

Auch mit der Wahl des zugrunde liegenden Zeitraums lässt sich manipulieren: In Deutschland ansässige Fonds müssen zwar seit der Neuregelung des Investmentrechts zum 1. Juli 2013 auf jährlicher Basis abrechnen, doch sind die meisten Fonds mit Erfolgsprovision im Ausland, z.B. in Luxemburg, beheimatet. Wird dann auf Quartals- oder gar Monatsbasis kalkuliert, sieht die Rechnung für den Anleger oft ungünstiger aus. Denn einzelne Quartale oder Monate mit Kursentwicklungen über dem Vergleichsindex wird es viel häufiger geben als ganze Jahre, sodass auch viel häufiger Provisionen fällig werden als bei der Jahresabrechnung.

Selbst bei der Berechnung sind die Fondsgesellschaften ideenreich: Als Messlatte (Benchmark) werden meist Kursindizes gewählt, bei denen die Dividendenzahlungen der im Fonds enthaltenen Wertpapiere keine Berücksichtigung finden. Tatsächlich fließen die Dividenden jedoch dem Fonds zu, der damit letztlich allein deshalb bereits eine „Über-Performance“ aufweist, die sich das Fondsmanagement als Erfolg zurechnen lässt. Zudem wählen die Fondsgesellschaften als Benchmark gerne einen Index mit traditionell eher schwächerer Performance. Werden dann erhebliche Teile des Vermögens in besonders chancenreiche Produkte investiert, können schnell zusätzliche Erträge erzielt werden.

Gerechtfertigt wären diese Kosten, würden die Fonds tatsächlich einen deutlichen Mehrertrag erzielen als etwa Exchange Traded Funds (ETFs). Tatsächlich liegen die Erträge nach Abzug aller Kosten meist unter der Wertentwicklung vergleichbarer Anlageformen. Wurde dann noch eine tendenziell „schwache“ Messlatte gewählt, ist die Erfolgsprovision nichts anderes als eine zusätzliche Kostenbelastung. Mehr noch: Manche Fondsmanager könnten sich durch die Aussicht auf Erfolgsprovision dazu verleiten lassen, besonders spekulativ zu investieren – mit allen Chancen, aber auch allen Risiken.

Anleger sollten daher verstärkt auf die in den Rechenschaftsberichten ausgewiesenen Kostenbelastungen achten. Alternativ zu Fonds bieten sich oft Exchange Traded Funds an, bei denen zwar keine überdurchschnittliche Wertentwicklung erwartet werden kann, die dafür aber nur mit einem Bruchteil der Kosten eines klassischen Fonds belastet sind.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2015; 40(07):13-13