Bundesgerichtshof

Keine Schönheitsreparaturen bei unrenovierter Wohnung


Dr. Christine Ahlheim

Wird eine Wohnung unrenoviert an Mieter übergeben, sind Klauseln im Mietvertrag zu fälligen Schönheitsreparaturen ungültig – so ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (AZ. VIII ZR 185/14 u.a.). In diesen Fällen müssen die Mieter weder während der Mietzeit noch beim Auszug die Wohnung renovieren und auch nicht für unterlassene Renovierungen Schadensersatz zahlen. Mit dieser Entscheidung wird die Praxis, dass Vermieter in Ballungsräumen Schönheitsreparaturen unrenovierter Wohnungen oft auf die Mieter abwälzen, gestoppt. Die Karlsruher Richter begründeten ihr Urteil u.a. damit, dass es eine unangemessene Benachteiligung sei, wenn der Mieter mit der Beseitigung von Gebrauchsspuren der Wohnung belastet werde, die bereits sein Vormieter verursacht habe.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2015; 40(07):3-3