Axel Witte
Die wirtschaftliche Differenzierung der Apotheken wurde vor allem durch das GMG im Jahr 2004 forciert. Leistungsfähige Betriebe wachsen weiter, schwache dagegen geraten zunehmend unter Druck. Die Tragfähigkeit der einzelnen Apotheke hängt vom Umsatzvolumen in Verbindung mit ihrem Versorgungsprofil ab. Entscheidend für die Tragfähigkeit ist die Frage: „Reicht der Rohertrag, um die anfallenden Kosten zu decken, den Kapitaldienst zu erbringen, die Steuerschuld und die eigene Lebenshaltung bis hin zu den Vorsorgeaufwendungen usw. zu finanzieren?“
Die Tragfähigkeitsgrenze der verschiedenen Apothekentypen ist unterschiedlich, der Umsatz allein kann kein Kriterium sein. Dennoch sollte ein Umsatz von unter 1,2 Mio. € p.a. für eine Apotheke mit durchschnittlicher Versorgungsstruktur schon ein Signal sein im Hinblick auf ihre Zukunftsfähigkeit. Aussagekräftiger ist eine Zeitreihenanalyse. Sie ist ein einfach zu handhabendes Instrument, auf das keine Apotheke im Rahmen ihres Frühwarnsystems verzichten kann. Man ist oft im Nachhinein erstaunt, wie lange vorher die ersten Signale der Unternehmenskrise auftraten, jedoch nicht wahrgenommen wurden. Denn eine wirtschaftliche Schieflage ist kein Spontanereignis, sondern Ausdruck einer meist langjährigen Fehlentwicklung, an deren Ende erst die Zahlungsunfähigkeit steht.
So weit muss es jedoch nicht kommen, denn je zeitiger eine Fehlentwicklung erkannt wird, desto größer sind die Erfolgschancen für eine Lösung und desto geringer ist der Aufwand dafür. Signale wahrnehmen, auch mit Hilfe des Controllings, zeitgerecht gegensteuern und das Unternehmen strategisch entwickeln, sind in erster Linie Aufgaben des Apothekeninhabers.
Mit Privateinlagen die Liquidität sichern
Eine Apotheke befindet sich unstrittig in Schieflage, wenn sie zahlungsunfähig und/oder überschuldet ist und dagegen keine liquiden Mittel stehen. Eine Überschuldung liegt vor, wenn das vorhandene Vermögen (Betriebsvermögen) die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Für die Apotheke trifft das z.B. zu, wenn ihre Bilanz ein negatives Kapital ausweist. In so einem Fall steht das Kapital nicht wie üblich auf der Passivseite der Bilanz, sondern auf der Aktivseite. Allerdings, darauf ist an dieser Stelle ausdrücklich hinzuweisen, bedeutet ein negatives Kapital nicht automatisch eine wirtschaftliche Schieflage. Überschuldung ist aber für den verantwortlichen Apotheker in jedem Falle ein Signal, dessen Ursachen zu klären sind. Sie deutet auf einen gewissen Gefährdungsgrad des Unternehmens hin. Zahlungsprobleme können die Folge sein, wenn nicht zur richtigen Zeit dem Unternehmen wieder Liquidität z.B. durch entsprechende Privateinlagen zugeführt wird. Das ist ohne Weiteres möglich, denn der überwiegende Teil der Apotheken wird handelsrechtlich als Einzelfirma geführt. Der Apotheker als voll haftende natürliche Person kann und wird bei ausreichendem privatem Vermögen im Vorfeld eine Unternehmenskrise abwenden und durch entsprechende Privateinlagen Liquiditätsengpässe beheben.
Als Hauptsignal einer Unternehmenskrise gelten ungenügende Erträge und mangelnde Liquidität. Die Erträge der Apotheke sinken unter die Tragfähigkeitsgrenze. Die Geldverwendungsrechnung weist nachhaltig eine Unterdeckung aus. Auf die Frage: „Wie kann man eine Geldverwendungsrechnung vornehmen?“ wird im AWA Nr. 8 vom 15. April 2014 detailliert eingegangen.
In der Regel erkennt der beratende branchenerfahrene Steuerberater schon sehr zeitig die Anzeichen einer sich entwickelnden Krise. Als verantwortlicher Berater wird er das Gespräch mit dem Mandanten hierzu suchen und die notwendigen Maßnahmen vorschlagen. Signale, die auf ein krisengefährdetes Unternehmen hinweisen, sind u.a.:
- hohes negatives Kapital in der Bilanz ohne entsprechendes freies privates Vermögen (s.o.);
- ständige Inanspruchnahme des Kontokorrents und Kontenüberziehung;
- immer wieder erfolgende Rücklastschriften, weil das eigene Konto nicht gedeckt war;
- Forderungsabtretungen (z.B. Abtretung der Rezeptabrechnung an den Lieferanten);
- Warenlieferung erhält die Apotheke z.T. nur gegen Vorkasse oder Sofortzahlung;
- höhere Ausgaben als Einnahmen (teilweise induziert die Krise selbst zusätzliche Kosten, z.B. für erhöhte Zinsen, Gebühren für Rücklastschriften, Inkasso und Rechtsanwälte sowie Säumnis- und Verspätungszuschläge);
- ein nicht stimmiges Kostengefüge, wobei zu hohe Personalkosten genauso zu nennen sind wie zu hohe Mietaufwendungen und überdimensionierte Werbekosten;
- immer wieder auftretende Vollstreckungs- und Inkassomaßnahmen;
- Nichtzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen an die Krankenkassen;
- Nichtzahlung bzw. ständig verspätete Zahlung von Gehältern;
- Mietschulden;
- höhere kurzfristige Verbindlichkeiten als kurzfristige Forderungen (z.B. durch lange Valuta: „Die Rechnung ist zu bezahlen, wenn das Geld aus der bereits verkauften Ware schon lange – für andere Dinge - ausgegeben ist.“).
Ein weiteres „Krisensignal“ sind hohe Steuerschulden (oft über mehrere Jahre). Wichtig ist, dass der Unternehmer seine Steuerverbindlichkeiten kennt und dementsprechende Rücklagen möglichst zeitgleich zu den entstehenden Erträgen bildet. Ein erfahrener Steuerberater wird seinen Mandanten regelmäßig über die be- und entstehenden Steuerverbindlichkeiten – Höhe, voraussichtliche Fälligkeit – informieren und bei eventuellen Zahlungsengpässen im Vorfeld die notwendigen Maßnahmen besprechen und einleiten.
Auch ein Warnsignal ist ein außergewöhnlicher Rückgang der Umsätze und Roherträge: Dahinter stehen oft rückläufige Kundenzahlen sowie der Wegfall ganzer Versorgungssegmente, z.B. durch Kündigung von Heimversorgungsverträgen, Wegzug von Hauptverordnern und Verlagerung von Praxen nicht zuletzt in Verbindung mit der Etablierung und Expansion von Medizinischen Versorgungszentren. Eine weitere Ursache können außergewöhnliche Aktivitäten von Mitbewerbern sein.
Suche nach den Ursachen
Entscheidend für die Beurteilung der Lage der Apotheke ist die Gesamtsituation. Es ist zu prüfen, ob die Ursachen für die Zahlungsprobleme im Unternehmen liegen oder/und eventuell in einer persönlichen Krise (z.B. Zahlungen wegen Ehescheidung oder Auflösung einer Erbengemeinschaft). Wie lange dauern die Zahlungsprobleme bereits an? Wie groß ist die Schere zwischen Verbindlichkeiten und Forderungen? Sind Zahlungen z.B. aus einer Lebensversicherung zu erwarten (wann, wieviel), die in das Unternehmen eingelegt werden? Ist der Umsatzrückgang temporär oder anhaltend? Welche Ursachen hat der Rohertragsrückgang? Wie ist die nachhaltige Ertragslage der Apotheke? Kann der Liquiditätsengpass überwunden werden?
Problematisch ist, wenn die Ursachen der Zahlungsunfähigkeit sowohl aus dem betrieblichen als auch aus dem privaten Bereich (einschließlich Anlagebereich) kommen. Dann kann leicht der Überblick verloren gehen. Die auf die Krisengefährdung hinweisenden Gesamtinformationen liegen in solchen Fällen meist nicht zeitnah beim Berater vor, sodass er die Krisensituation objektiv nicht rechtzeitig erkennen kann. Deshalb sollte sich der betroffene Apotheker, der mitten in den „Problemen“ steckt, so zeitig wie möglich an seinen Steuerberater wenden, um erste Maßnahmen usw. abzustimmen.
Vielfach ist die Einbeziehung eines in der Apothekenbranche erfahrenen und über entsprechende Referenzen verfügenden Sanierers empfehlenswert. Denn je zeitiger ein Fachmann zurate gezogen wird, desto positiver sind die Erfolgsaussichten.
Ziel ist zunächst immer die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit, gefolgt von der wirtschaftlichen Konsolidierung und Erhaltung der Apotheke. Ob dies gelingt oder ob eine Insolvenz und Liquidation unausweichlich ist, hängt auch davon ab, wann die lange vorher auftretenden Signale wahrgenommen werden. Hier wird Zeit zum Erfolgsfaktor. Je früher man aktiv gegensteuert, desto besser sind die Möglichkeiten der Schadensbegrenzung.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2015; 40(08):8-8