Arbeitsunfähigkeit

Entgeltfortzahlung bei Alkoholabhängigkeit


Claudia Mittmeyer

Wird ein alkoholabhängiger Arbeitnehmer nach einer Therapie rückfällig, so hat er grundsätzlich einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 18. März 2015 (Aktenzeichen 10 AZR 99/14).

Zwar verliert ein Arbeitnehmer seinen Entgeltfortzahlungsanspruch, wenn er die Arbeitsunfähigkeit verschuldet hat. Bei einem alkoholabhängigen Arbeitnehmer fehlt es nach Ansicht der Richter jedoch suchtbedingt auch im Fall eines Rückfalls nach einer Therapie regelmäßig an einem solchen Verschulden. Bestreitet der Arbeitgeber das fehlende Verschulden, so ist ein medizinisches Sachverständigengutachten zur Frage einzuholen, ob der Arbeitnehmer den Rückfall schuldhaft herbeigeführt hat.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2015; 40(08):4-4