Prof. Dr. Reinhard Herzog
Die Autovermieter machen es ihren Kunden einfach: Am Ankunftsflughafen findet sich eine Vielzahl von Vermietstationen mit einer breiten Wagenpalette, die kaum Wünsche offenlässt. Doch schon bei den Preisen gibt es enorme Unterschiede. Daher ist es sinnvoll, bereits zu Hause entsprechende Preisvergleiche vorzunehmen. Im Internet sind nicht nur die „großen“ Vermieter wie Avis, Europcar oder Hertz vertreten, sondern meist auch die jeweiligen regionalen Anbieter. Verfügbar sind daneben Vergleichsportale, bei denen Interessenten auch Kundenbewertungen nachlesen können.
Buchung in Deutschland
Grundregel dabei: Der Vermieter sollte eine entsprechende Größe haben, um auch in Problemfällen Hilfe offerieren zu können. Die internationalen Ketten bieten zudem zumindest ein gewisses Renommee. Garantien für eine zuverlässige Abwicklung sind zwar auch damit nicht zwingend verbunden, dafür hat man jedoch ggf. auch in Deutschland einen Ansprechpartner. Durchaus sinnvoll kann es im Übrigen sein, sich vorab eine Kundenkarte des anvisierten Vermieters zu besorgen, da hier z.B. im Schadensfall häufig kulanter vorgegangen wird als bei unbekannten Einmal-Mietern.
Meist wird es vorteilhaft sein, den Mietwagen bereits in Deutschland zu buchen, da damit auch deutsches Recht als Grundlage des Vertrags dient. Im Ausland kann allein schon die Sprachbarriere zu einem letztlich teuren Problem werden. Dies gilt insbesondere für die Nebenkosten, z.B. für einen Kindersitz, ein Navigationsgerät oder eine elektronische Mauterfassungseinheit.
Einer der wichtigsten Punkte sind die Versicherungsleistungen. So ist die gesetzliche Haftpflichtversicherung regelmäßig im Mietpreis eingeschlossen. Jedoch gelten dabei oft nur regional vorgeschriebene Mindestdeckungssummen, sodass eine Erweiterung sinnvoll ist. Diesen Zusatzbaustein enthält aber manchmal auch die eigene Autoversicherung. Dasselbe ist der Fall bei speziellen Reiseversicherungen und Kreditkartenverträgen. Vor Abschluss einer Zusatzversicherung vor Ort sollte man sich also informieren, um nicht doppelt zu zahlen.
Vergleichbares gilt für die Vollkaskoversicherung. Hier sollten Mieter insbesondere auf den Selbstbehalt und den Deckungsumfang achten. Manche Vermieterpolicen decken Schäden erst ab z.B. 1.000€ ab, zudem sind Probleme etwa mit den Reifen generell ausgeschlossen. Grundregel dabei: Je schlechter der Wagenzustand, umso wichtiger ist eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbehalt. Denn sonst kann man sich fast sicher sein, dass der Vermieter nach Wagenrückgabe Schäden reklamiert, die man zwar nicht verursacht hat, aber dennoch bezahlen soll. Wichtig ist es daher auch, sowohl bei Wagenübernahme als auch bei Rückgabe den Fahrzeugzustand genauestens zu dokumentieren, möglichst zusammen mit einem Mitarbeiter der Vermietfirma. Vollkaskopolicen sind im Übrigen ebenfalls in vielen Kreditkartenbeiträgen enthalten.
Eine stete Streitfrage ist die Betankung. Hierzulande gilt meist die Regel „voll/voll“, d.h., der Mietwagen wird vollgetankt übernommen und auch so zurückgegeben. Alternativ wird in vielen Reiseländern aber auch „voll/leer“ angeboten, sodass der Urlauber die komplette Tankfüllung bezahlen muss. Vor allem bei sparsamen Fahrzeugen und geringer Kilometerzahl sollte man daher auf „voll/voll“ bestehen. Zusatzleistungen lassen sich Vermieter stets gut bezahlen. Dies gilt etwa für angefallene Mautkosten, die mit satten Zuschlägen nachbelastet werden. Hier kann die Zahlung vor Ort oft günstiger sein. Unvermeidbar sind aber Nachbelastungen für eventuelle Strafzettel, die von den meisten Vermietern ohne lange Rückfragen bezahlt werden. Der Betrag wird dann – meist mit 30€ bis 50€ Zuschlag – der Kreditkarte des Kunden belastet.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2015; 40(08):16-16