Prof. Dr. Reinhard Herzog
Eine alte Börsianerregel lautet
doch die wenigsten privaten Anleger halten sich daran. Wenn sie mit einer Aktie z.B. 10% verdient haben, verkaufen sie das Papier. Sind sie indes zuerst 10%, dann 20% und schließlich vielleicht 50% im Minus, verkaufen sie immer noch nicht. Dies lässt sich psychologisch begründen: Einen Gewinn möchte man schnell sichern, bei einem Verlust scheut man jedoch davor zurück, sich seinen Fehler einzugestehen, und hofft – meist vergeblich – auf eine Trendwende. Vermeiden lässt sich dies bisher in erster Linie mit einem „Stop-Loss-Limit“, bei dem die Aktie in jedem Fall verkauft wird, wenn sie z.B. 15% nachgegeben hat.
Immer mehr Banken und Sparkassen bieten jetzt allerdings eine modifizierte Form dieser Auftragserteilung an: Mit dem „Trailing-Stop-Loss“ wird genau der oben genannten Börsenregel Rechnung getragen. Solange der Kurs einer Aktie steigt, wird das Limit mitgezogen, bei einer fallenden Notierung indes auf dem erreichten Niveau eingefroren.
Ein Beispiel macht dies deutlich: Ein Anleger kauft 100 Stück der Y-Aktie zum Kurs von 50€ und investiert damit 5.000€ (plus Spesen). Er ist bereit, ein Risiko von maximal 10% einzugehen, in diesem Fall also von 500€. Daher erteilt er seiner Bank den Auftrag, ein „Trailing-Stop-Loss“ von 45€ an der Börse zu platzieren. Gleichzeitig gibt er als Abstand 10% an. Steigt nun der Kurs der Aktie auf 60€, wird das Limit automatisch „mitgezogen“. Es liegt nunmehr bei 54€ (60€ minus 10%). Bricht danach der Kurs auf 54€ oder weniger ein, wird das Papier automatisch verkauft. Im Endergebnis hat der Anleger also immer noch rund 400€ (100 Stück x 4€) verdient, jedoch ist er auch nicht zum zwischenzeitlich erreichten Höchstkurs ausgestiegen, der ihm letztlich 1.000€ Profit gebracht hätte.
Gewinne laufen lassen
Wäre die Aktie allerdings lediglich auf 56€ zurückgefallen, um sich dann wieder auf 70€ zu verbessern, hätte der Anleger von dieser Fortsetzung des Aufwärtstrends profitiert. Das aktuelle Limit liegt dann bei 63€ und es kann immer weiter steigen, solange der Kurs der Aktie zulegt. Ein manuelles Zutun wird erst dann erforderlich, wenn einem der Kurs tatsächlich ausgereizt erscheint oder das investierte Geld anderweitig benötigt wird: In diesem Fall ist der limitierte Auftrag zunächst zu löschen, sodass die Aktie zum aktuellen Tageskurs verkauft werden kann.
Zu beachten sind allerdings einige Feinheiten. So kann das Limit wahlweise – wie in diesem Beispiel – prozentual, aber auch betragsmäßig gesetzt werden, z.B. mit 5€. Auch dabei steigt der Limitkurs mit dem Aktienkurs, diesmal jedoch mit einem Abstand von 5€. Dies empfiehlt sich immer dann, wenn man mit einem Papier bereits gut verdient hat und die Risiken durch ein knapperes Limit einschränken will. Bei einem Kurs von 70€ ist der Auftrag statt mit 63€ bereits mit 65€ limitiert.
Achten sollte man weiterhin auf die Laufzeit: Es ist kaum sinnvoll, ein „Trailing-Limit“ auf wenige Tage zu begrenzen, vielmehr sollten – soweit möglich – durchaus mehrere Monate angesetzt werden. Wichtig ist es daneben, die Order an einem breiten Markt zu platzieren. Denn ansonsten – und dies gilt auch für einen eventuellen Eigenhandel der Bank – besteht die Gefahr, dass der Kurs z.B. im Abendhandel bewusst unter das Limit heruntergedrückt wird, um so die Aktien billig übernehmen zu können. Schließlich sollte das anfängliche Limit möglichst nicht bei geraden oder bei charttechnisch bedeutenden Kursmarken – etwa exakt beim Gleitenden 200-Tage-Durchschnitt – platziert werden, denn hier liegen erfahrungsgemäß viele gleichartige Aufträge, was zu einem massiven Kurseinbruch führen kann.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2015; 40(10):13-13