Prof. Dr. Reinhard Herzog
Mit der Anlageberatung durch Banken und Sparkassen haben viele Bundesbürger schlechte Erfahrungen gemacht: Empfohlen werden in erster Linie Produkte, die dem Institut hohe Provisionen einbringen – die der Kunde letztlich bezahlen muss. Wer indes ein schlichtes Festgeldkonto hat, wird oftmals mit Zinsen von weit unter 1,0 % abgespeist. Entwickelt hat sich daraus ein neuer Trend: Statt die Rücklagen auf ein Konto einzuzahlen oder Wertpapiere dafür zu kaufen, wird das Geld zu Hause deponiert – vorzugsweise im eigenen Tresor. Und dabei geht es nicht nur um Euro: Manche Sparer verfügen inzwischen zudem über nicht unbeträchtliche Sortenbestände etwa in Form von US-Dollar oder Schweizer Franken, auch Gold und andere Edelmetalle spielen eine zunehmend wichtige Rolle. Nicht zuletzt gelten Schmuck und edle Armbanduhren als durchaus prestigeträchtige Geldanlage.
Raub als Risiko
Ein Problem wird dabei jedoch meist ignoriert: Das Risiko eines Einbruchs, eines Raubes oder einer Zerstörung durch Feuer wird kaum wahrgenommen. Und viele Opfer erhalten allenfalls Teilentschädigungen von ihrer Hausratversicherung: Die meisten Policen schließen größere Mengen an Wertgegenständen, vor allem aber Bargeld, ganz oder teilweise vom Versicherungsschutz aus.
Zumindest eine gewisse Sicherheit bietet ein gut versteckter und gesicherter Safe, in dem die Wertsachen deponiert werden können. Doch auch er ist weitgehend nutzlos, wenn die Einbrecher bei Anwesenheit der Eigentümer in die Wohnung eindringen und die Wertsachen unter Gewaltandrohung einfordern.
Alternativ bietet sich das Bankschließfach an, sofern – und dies ist zuletzt zu einem akuten Problem geworden – bei der Hausbank und ihren Filialen überhaupt ein geeignetes Depot verfügbar ist. Bei einem Mitbewerber braucht man es mittlerweile gar nicht mehr zu versuchen: Im Regelfall erhalten heute nur noch eigene Kunden ein Schließfach, allenfalls bieten regionale Sparkassen und Genossenschaftsbanken Möglichkeiten für Fremdkunden – mit entsprechenden Gebührenaufschlägen.
Angeboten werden Schließfächer in allen Größenordnungen, angefangen vom Mini-Safe für die Aufbewahrung von Sparbüchern bis hin zur großen Schließfachbox in Waschmaschinengröße. Die Schließfächer befinden sich meist im Bereich des Tresorraums des Kreditinstituts; gesichert sind sie üblicherweise mit zwei Schlössern, die mit dem Zentralschlüssel der Bank und dem Schließfachschlüssel des Kunden geöffnet werden. Die Bank selbst hat keinen Zweitschlüssel, d.h. auch keinen Zugang. Geht der Schlüssel verloren, muss üblicherweise das Schloss ausgebaut werden – was durchaus teuer werden kann.
Zur Eröffnung muss sich der Interessent bei der Bank mit Personalausweis oder Reisepass legitimieren, auch bei jedem Zugang ist zumindest die Unterschrift auf einer Einlasskarte, oft aber noch ein zusätzliches Passwort oder sogar ein Ausweisdokument erforderlich. Der Bankangestellte zieht sich nach Öffnen des Schließfachs meist diskret zurück, sodass der Kunde allein und ohne neugierige Blicke den Inhalt seines Schließfachs kontrollieren und verändern kann. Auch eine Videoüberwachung gibt es in der Regel nicht und die meisten Bankangestellten vermeiden bewusst Gespräche über den Inhalt des Schließfachs.
Immer mehr Geldinstitute begegnen der großen Nachfrage auch mit dem Bau elektronischer Sicherheitsanlagen: Hier erfolgt der Zugang z.B. mit einer speziellen Chipkarte ohne Beisein eines Bankangestellten, sodass die Wertsachen sogar rund um die Uhr erreichbar sind. Wer hingegen nur für die Zeit seines Urlaubs einen sicheren Aufbewahrungsort für seine Wertsachen sucht, kann bei manchen Instituten auch ein „Verwahrstück“ deponieren. Dieses muss so verpackt bzw. verschlossen sein, dass es ohne erkennbare Beschädigung nicht geöffnet werden kann. Verwahrt werden diese Stücke meist in der „Silberkammer“ des Kreditinstituts, in der in der Regel auch der Bargeldbestand lagert. Hier bekommt der Kunde keinen direkten Zugang, vielmehr wird ihm das deponierte Gut nach Legitimation vom Bankangestellten ausgehändigt. Wegen der größeren Risiken werden Verwahrstücke allerdings nur noch von wenigen Instituten angenommen, zudem wird der Service auf gute Kunden beschränkt.
Mangelhafter Versicherungsschutz
Ganz so sicher wie erwartet sind Vermögenswerte in Schließfächern freilich nicht: Einbrüche oder Raubzüge bei Geldinstituten sind zwar wesentlich seltener als bei Wohnhäusern, der Schaden dafür aber oft umso größer. Hinzu kommt das Problem, dass der Inhalt von Schließfächern längst nicht automatisch versichert ist. Bei rund einem Drittel der rund 40 von der Stiftung Warentest untersuchten Anbietern besteht keinerlei automatischer Versicherungsschutz, bei vielen anderen sind z.B. Bargeld und vergleichbare Werte wie etwa Goldbarren generell vom Versicherungsschutz ausgenommen. Zudem gibt es oft sehr niedrige Deckungssummen von nur wenigen Tausend Euro. Erforderlich ist mithin in vielen Fällen eine eigene Absicherung, die vom Kreditinstitut zu Preisen zwischen 0,5 ‰ und 2,5 ‰ der Versicherungssumme angeboten wird. Auch die Hausratversicherung haftet in manchen Fällen für Wertsachen, die im Banksafe deponiert wurden.
Wie sinnvoll eine optimale Absicherung sein kann, bewiesen zuletzt zwei spektakuläre Einbruchsfälle bei der Berliner Sparkasse und der Berliner Volksbank, bei denen jeweils über 100 Kunden bei der Schadensregulierung leer ausgingen. Denn die Bankbedingungen sehen üblicherweise vor, dass Zahlungen nur bei grobem Verschulden erfolgen, z.B. wenn nachts die Tresortür nicht verschlossen wurde. Handelte das Institut jedoch lediglich leicht fahrlässig oder kann ihm keine Schuld nachgewiesen werden, ist es von jeder Zahlung frei.
Generell nicht versichert sind im Übrigen Schäden aus der Art der Aufbewahrung: Sollte etwa eine Briefmarkensammlung aufgrund der hohen Luftfeuchtigkeit Stockflecken bekommen oder gar von Schimmel befallen werden, kommt die Versicherung für den Schaden nicht auf. Hingegen sind Hochwasser- und Brandschäden oftmals – aber nicht immer – mitversichert. In jedem Fall lohnt es sich, von Zeit zu Zeit zu kontrollieren, ob sich die Wertgegenstände im Schließfach noch in ordnungsgemäßem Zustand befinden.
Inhalt dokumentieren
Im Schadensfall muss nachgewiesen werden, was sich eigentlich im Schließfach befunden hat. Hierfür eignen sich z.B. Inventarlisten, Kaufbelege und – bei Schmuck – entsprechende Gutachten. Auch ein Foto oder das Deponieren zusammen mit unabhängigen Zeugen kann hilfreich sein. Die entsprechenden Belege dürfen selbstredend nicht ebenfalls im Schließfach untergebracht werden. Gleiches gilt für ein Testament: Wenn der Schließfachinhaber stirbt, verlangt die Bank in der Regel einen Erbschein – der wiederum ohne Testament nicht erstellt werden kann.
In jedem Fall heikel ist auch die Deponierung von Bargeld im Banksafe. Denn hier ist der Nachweis im Schadensfall besonders schwierig, zudem setzt sich der Kunde möglicherweise dem Vorwurf der Geldwäsche aus. Bekanntlich sind Banken und Sparkassen nicht nur verpflichtet, bei Einzahlungen ab 15.000 € die Identität des Kunden festzuhalten, sondern auch beim Verdacht der Geldwäsche – etwa bei häufigen Bargeldtransaktionen – Anzeige zu erstatten. Gleiches gilt für Fremdwährungsbeträge im Gegenwert ab 2.500 €.
Die Kosten eines Schließfachs richten sich in erster Linie nach seiner Größe, aber auch den örtlichen Gegebenheiten: Kleine Fächer werden heute schon ab etwa 20 € pro Jahr angeboten, für große Boxen können durchaus einige Hundert Euro fällig werden. Bei Verwahrstücken reicht die Palette von der kostenlosen Aufbewahrung bis hin zu 100 € für vier Wochen. Grundsätzlich lohnen sich auch Preisvergleiche: Zwischen den einzelnen Kreditinstituten gibt es Differenzen von bis zu 100 %, wobei eine gezielte Auswahl des günstigsten Anbieters allerdings meist wieder daran scheitert, dass nur wenige Institute Fremdkunden als Schließfachmieter akzeptieren.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2015; 40(13):15-15