Claudia Mittmeyer
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen will die Krankschreibung von Arbeitnehmern reformieren. So soll es u.a. möglich werden, die im Rahmen einer Krankschreibung festgestellte Arbeitsunfähigkeit prozentual zu differenzieren. Dabei soll der Arzt im Konsens mit dem Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit prozentual zwischen 25 % und 100 % festlegen. So ließe sich das trotz Krankheit ggf. vorhandene Restleistungsvermögen nutzen.
Die ABDA geht davon aus, dass die Zahl der Apotheken Ende 2015 bei 20.248 liegen wird. Das wäre im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang um 193 Apotheken bzw. um 0,94 %. Bei den Hauptapotheken und damit bei den selbstständigen Apothekenleitern ist bis Ende 2015 mit einem Unterschreiten der Marke von 16.000 zu rechnen. Bereits zum Ende des dritten Quartals lag ihre Zahl bei nur noch 16.035.
Die Finanzreserven der gesetzlichen Krankenversicherung (ohne Gesundheitsfonds) haben sich nach den aktuellen Daten des Bundesgesundheitsministeriums im Jahresverlauf verbessert. Sie lagen zum Ende des dritten Quartals 2015 bei 15,3 Mrd. €.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2015; 40(24):2-2