Prof. Dr. Reinhard Herzog
Hier einmal etwas ganz anderes aus der Tagespraxis:
Das macht dann ... sagt PTA Melanie. Daraufhin der Kunde: „Na, dann runden wir mal auf eine schöne runde Summe auf“ und legt noch eine Tüte Hustenbonbons für exakt 1,80 € auf den Tisch. „Nicht ganz“, sagt die PTA, „Ihre 5 % Kundenkartenrabatt möchten Sie doch auch noch haben, oder?“ „Ja, klar. Aber die 50 Cent können Sie in die Kaffeekasse tun, geben Sie mir einen runden Eurobetrag heraus, ich benötige noch Münzen für den Einkaufswagen nebenan“. Er reicht 50 Euro über den Tisch, bekommt sein „rundes Wechselgeld“ – und hat am Ende was bezahlt und herausbekommen?
Lösung des Rätsels aus dem letzten AWA Nr. 02/2016:
Die Roherträge pro Monat sind in beiden Fällen gleich (B hat zwar mit 3,00 € nur den halben Stücknutzen, verkauft sich aber doppelt so oft). Die Kapitalbindung von A ist dagegen doppelt so hoch, das spricht für den rascheren Abverkauf und somit den Verbleib in der Sichtwahl. Zudem haben Sie bei A für den gleichen Rohertrag nur halb so viele Verkaufs- und Kassenvorgänge zu bewältigen. Sie räumen B heraus.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2016; 41(03):2-2