Investitionen in die Apotheke

Kauf versus Leasing


Axel Witte

Investitionen in die Apotheke tragen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit bei. Bei der Planung von Neuanschaffungen steht der Apotheker neben der Beurteilung der Notwendigkeit und Rentabilität auch vor der Frage der Finanzierung: Kauf oder Leasing – was ist günstiger?

Im Rahmen der strategischen Planung muss im Vorfeld eines Vorhabens die Wirtschaftlichkeit der Finanzierungsmöglichkeiten geprüft werden.

Fremdfinanzierung ist unter anderem möglich durch Darlehensaufnahme bei Banken oder durch Leasing. Bei der klassischen Fremdfinanzierung muss der Darlehensnehmer das Darlehen in Form einer Tilgungs- und einer Zinskomponente bedienen. Die Summe der Tilgungen entspricht dem ausgezahlten Geldbetrag und die Zinsen sind eine Entlohnung des Darlehensgebers für die Überlassung des Kapitals.

Beim Leasing fließt kein Geldbetrag an den Leasingnehmer, sondern dem Leasingnehmer wird ein Sachdarlehen gemäß §607 BGB in Form der Überlassung eines Wirtschaftsguts für eine bestimmte Nutzungsdauer gewährt. Als Gegenleistung sind Leasingraten zu entrichten, die sich ebenfalls aus einem Tilgungsanteil (für die Anschaffungskosten) und einem Zinsanteil (als Entlohnung für die Überlassung des Wirtschaftsguts) zusammensetzen.

Leasing meist teurer

In der Regel ist Leasing mit höheren Kosten verbunden, da der Zinsanteil den Gewinnaufschlag des Leasinggebers und das Risiko der Weiternutzung nach Ablauf der Mietzeit beinhaltet. Bei beiden Finanzierungsarten müssen für gewöhnlich Versicherungen und Risiken in Form von Schäden, Instandhaltung und Reparaturkosten selbst getragen werden.

Unterschiede gibt es bei der wirtschaftlichen Zurechnung: Die Apotheke hat im Gegensatz zum Kauf im Fall von Leasing kein Eigentum an dem betriebsnotwendigen Wirtschaftsgut.

Bonitätsprüfung bietet auch Schutz

Weiter unterscheiden sich beide Finanzierungsformen bei den formellen Anforderungen in Bezug auf den Bonitätsnachweis, die beim Leasing bis zu einem bestimmten Volumen etwas weniger aufwendig sind. Eben dieser Umstand birgt die Gefahr, dass sich der Leasingnehmer bei der Leasingfinanzierung wegen nicht genügend geprüfter Bonität übernimmt und die Raten nicht mehr zahlen kann. Die Bonitätsprüfung dient demnach durchaus auch dem Schutz des Kreditnehmers.

Ein häufig genanntes Argu- ment für Leasing ist der Liquiditätsvorteil. Fällt allerdings die Entscheidung für Leasing aufgrund von Liquiditätsengpässen, sind die Probleme vorprogrammiert. Als allgemeine Erkenntnis kann man festhalten: Gewährt eine Bank den Kredit nach Bonitätsprüfung nicht, dann sollte ein eventuelles Leasingangebot sehr kritisch beurteilt werden. Wenn man die Rückzahlung des Bankkredits nicht gewährleisten kann, können auch die Leasingraten auf Dauer die Apotheke überfordern. Eine große Anzahl von Leasingobjekten kann in Summe die Tragfähigkeit des Unternehmens gefährden.

Außerplanmäßige Kosten bei Laufzeitende

Nach Ablauf der vereinbarten Leasinglaufzeit wird das Leasingobjekt zu einem vorher vereinbarten Restwert vom Leasingnehmer übernommen oder es erfolgt die Rückgabe an den Leasinggeber und es muss ein neuer Leasingvertrag geschlossen werden. Bei der Rückgabe könnten außerplanmäßige Kosten auf den Leasingnehmer zukommen, sollten Beschädigungen über die übliche Abnutzung hinaus entstanden sein oder z.B. beim Pkw die Laufleistung deutlich höher sein als vereinbart.

Beim Kauf hingegen besteht die Möglichkeit der Nutzung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer hinaus. Im Vergleich zum Leasingnehmer, der z.B. drei Jahre ständig ein neues Wirtschaftsgut bekäme und die Leasingraten immer weiter zahlt, hat der Käufer nach Abbezahlung des Kaufpreises keine Liquiditätsabflüsse mehr zu verzeichnen. Dies gilt aber nur für den Fall, dass der Gegenstand über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer hinaus weiter genutzt wird. Dann entsteht ein Liquiditätsvorteil. Zudem eröffnet der Kauf meist einen größeren Verhandlungsspielraum beim Preis, wodurch ein zusätzlicher Vorteil erzielt werden kann.

In der Apothekenpraxis werden vor allem EDV-Anlagen, Pkws, Kommissionierautomaten und in Einzelfällen auch komplette Apothekeneinrichtungen geleast. Grundsätzlich können Leasingmodelle für Wirtschaftsgüter mit einem sehr kurzen Lebenszyklus geeignet sein, um diese auf einem stets aktuellen Stand zu halten.

Beide Finanzierungsformen bieten sowohl Vor- als auch Nachteile. Diese sind zusammengefasst in der unten stehenden Checkliste aufgeführt.

Praxisbeispiel

Im nachfolgenden Beispielfall werden beide Finanzierungsformen miteinander verglichen. Für die notwendigen Fremdfinanzierungen werden Tilgungsdarlehen gewählt, um den zu erbringenden Kapitaldienst im Zeitverlauf sukzessiv abnehmen zu lassen.

Der Anschaffungswert für einen Kommissionierautomaten beträgt 120.000 €. Hinzu kommen 30.000 € für Umbau, EDV etc. Beim Kauf werden die 120.000 € über einen Finanzierungskredit mit einer Laufzeit von 8 Jahren und die übrigen 30.000 € über einen Finanzierungskredit mit einer Laufzeit von 5 Jahren, zu jeweils 5 % p.a., finanziert. Beim Leasing belaufen sich die Leasingkosten für eine Laufzeit von 5 Jahren auf 24.000 € p.a. Auch hier werden die Kosten für Umbau, EDV etc. zu den oben genannten Konditionen fremdfinanziert, da nur die Gerätekosten im Leasing mit inbegriffen sind. In beiden Fällen kommen zu den obigen Kosten noch 12.000 € für Wartung, Strom und Unterhalt hinzu. Der Einkommensteuertarif beträgt 35 % und die Abschreibungsdauer entspricht der jeweiligen Kreditlaufzeit. Durch die identischen Laufzeiten wird sichergestellt, dass die Tilgungsraten für die Kredite aus den Abschreibungen refinanziert werden können.

Für das erste Jahr ergeben sich die in der unten stehenden Berechnung aufgeführten Gesamtkosten, Einkommensteuerentlastungen (ESt-Entlastungen) und Reduzierungen des Gewinns nach Steuern.

Beim Leasing wird nach Ablauf der Leasinglaufzeit der Restwert des Automaten in Höhe von 30.000 € durch einen Kredit mit einer Laufzeit von 5 Jahren zu 5 % p.a. finanziert. Für den gesamten Betrachtungszeitraum stellt sich die Situation wie in der Berechnung (siehe unten) dar.

Im Beispielfall ist — über einen Zeitraum von 10 Jahren gerechnet – der Kauf um knapp 5.000 € günstiger als das Leasing. Man erkennt daran, dass Kauf oder Leasing in der Gesamtbetrachtung zu einem ähnlichen Ergebnis führen können, von Ausnahmen abgesehen.

Fazit

Entscheidungen über Kauf oder Leasing sollten in Absprache mit dem Steuerberater getroffen werden, um realistisch beurteilen zu können, ob die Kredit- oder Leasingraten in den kommenden Jahren bedient werden können. Stehen ausreichend Eigenmittel zur Verfügung, die nicht für sinnvolle Investitionen im privaten Bereich vorgesehen sind, sollten diese vorrangig zur Finanzierung von betrieblichen Investitionen genutzt werden. Danach gilt der Grundsatz: Kauf vor Leasing. Im Fall von Leasing ist die Anzahl an Leasingobjekten generell in einem überschaubaren Rahmen zu halten.

Dipl.-Kfm. Axel Witte Steuerberater, Geschäftsführender Gesellschafter der RST Steuerberatungsgesellschaft mbH, 45130 Essen E-Mail: awitte@rst-beratung.de

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2016; 41(03):7-7