Claudia Mittmeyer
Seit 1. Juli 2015 hat bekanntlich nach den Vorgaben der neuen Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) auf Rezepten auch der Vorname und die Telefonnummer des verordnenden Arztes vermerkt zu sein. Die Ersatzkassen hatten zuletzt bis 31. März 2016 davon abgesehen, Rezeptabrechnungen wegen eines entsprechenden Formfehlers zu retaxieren. Nun haben sie diese Friedenspflicht bis zum 30. Juni 2016 verlängert.
Fällt das Jahresende auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Samstag, so endet die Festsetzungsfrist für Ansprüche aus Steuerschuldverhältnissen erst mit Ablauf des nächstfolgenden Werktags. Dies entschied unlängst der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen VI R 14/15). Das Urteil hat auch für die Verjährung zum Jahresende 2016 Bedeutung, denn dieses Jahr fällt der 31. Dezember 2016 auf einen Samstag.
Die PKV hatte im vergangenen Jahr einen Mitgliederverlust in der Vollversicherung zu verzeichnen. Nach dem vorläufigen Branchenbericht sank hier die Zahl der Versicherten im Vergleich zum Jahresende 2014 um 0,5 % auf 8,79 Mio. Personen. Gestiegen sind im gleichen Zeitraum hingegen die Versicherungsleistungen – und zwar um 4,1 % auf 25,81 Mrd. €.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2016; 41(08):2-2