Fallpauschalen

Teure Krankenhäuser?


Prof. Dr. Reinhard Herzog

Knapp 2.000 Allgemein-Krankenhäuser „verarzteten“ in 2015 rund 19,3 Mio. Behandlungsfälle. Abgerechnet wird dabei ganz überwiegend nach diagnosebezogenen „Fallpauschalen“, die in einem umfänglichen Fallpauschalen-Katalog (www.g-drg.de) abgebildet werden. Grob vereinfacht richtet sich der Behandlungspreis nach dem „Landesbasisfallwert“, multipliziert mit einem Faktor, der „Bewertungsrelation“. Der Basisfallwert beträgt im Jahr 2016 in den meisten Bundesländern knapp 3.300 €.

Zusatzentgelte gibt es z. B. für teure Medikamente oder Medizinprodukte. Da das Abrechnungssystem hochkomplex ist und mit diversen Zu- und Abschlägen (z. B. bei abweichenden Liegezeiten) arbeitet, sind die angegebenen Zirka-Werte auf „Standardfälle“ bezogen und insoweit orientierend. Einige „Highlights“:

  • Intensivmedizinische Komplexbehandlung (mittlere Dauer 112 Tage!): ca. 200.000 €
  • „Frühchen“<600g, mit operativen Eingriffen: 176.000 € (ohne OP: 108.000 €)
  • Dto., 600g – 749g: 145.000 €
  • Herztransplantation mit Langzeitbeatmung: 173.000 €
  • Lebertransplantation mit Langzeitbeatmung: 94.000 €
  • Knochenmarks-/Stammzelltransplantation bei Erwachsenen (Fremdspende): 52.000 €
  • Koronare Bypass-Operation: etwa 23.500 €
  • „Einfacher“ Myokardinfarkt: 2.600 €, plus ggf. eine invasive kardiologische Diagnostik für nochmals rund 3.250 €.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2016; 41(10):3-3