Erbschaftsteuer

Koalition einigt sich


Prof. Dr. Reinhard Herzog

Kurz vor Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist haben sich CDU, CSU und SPD am 20. Juni auf einen Kompromiss zur Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer geeinigt. Wie zuvor, werden Unternehmen von der Erbschaftsteuer (weitgehend) befreit, wenn der Betrieb weitergeführt und die Arbeitsplätze erhalten bleiben. Die dafür durchgeführte Lohnsummenprüfung entfiel bislang bei Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten; nun betrifft sie bereits Betriebe mit mehr als fünf Mitarbeitern – und damit wohl das Gros der Apotheken.

Falls der Bundesrat in seiner letzten Sitzung am 8. Juli das Gesetz passieren lässt, kann es rückwirkend zum 1. Juli in Kraft treten. Voraussetzung ist aber, dass die Grünen zustimmen – sie waren bei den Verhandlungen nicht beteiligt.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2016; 41(13):3-3