Prof. Dr. Reinhard Herzog
Im aktuell vorgelegten Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit für das Jahr 2015 findet sich auch eine Auswertung von Arbeitsunfähigkeitsdaten verschiedener Krankenkassenverbände (Basis: 16 Millionen GKV-Mitglieder aus den Bereichen der Allgemeinen Ortskrankenkassen und Betriebskrankenkassen). Dabei ergaben sich je 100 Mitglieder 130,0 Arbeitsunfähigkeitsfälle der gesetzlichen Krankenversicherung.
Durchschnittlich dauerte diese Arbeitsunfähigkeit 11,7 Tage, d.h. jeder Beschäftigte fehlte im Jahr 2015 15,2 Tage wegen Krankheit. Damit ergeben sich insgesamt 587 Millionen Ausfalltage durch Arbeitsunfähigkeit in Deutschland, wovon die meisten auf Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes (130 Millionen Tage) und auf psychische und Verhaltensstörungen (87 Millionen Tage) entfallen. Im Vorjahr lagen die Fehltage mit 14,4 je Versicherten etwas niedriger.
Dabei ist zu beachten, dass die Daten nicht alle Arbeitsunfähigkeitstage umfassen, sondern lediglich die mit einer Krankschreibung durch einen Arzt an die Krankenkassen gemeldeten, woraus Unterschätzungen im Bereich der Kurzzeit-Arbeitsunfähigkeit resultieren.
Die häufigsten Krankschreibungen gab es in der öffentlichen Verwaltung mit 1,71 Krankmeldungen je Versicherten und 12 Tagen je Krankheitsfall. Im Gesundheits- und Sozialwesen meldete sich jeder Beschäftigte 1,4 Mal krank (12 Tage Krankheitsdauer).
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2017; 42(01):3-3