AWA-Rückblick

Nachrichten in aller Kürze


Prof. Dr. Reinhard Herzog

Zum 1. April 2017 erhöht nach einem Bericht des Handelsblatts die KKH ihren Zusatzbeitrag um 0,3 %-Punkte. Mit einem Zusatzbeitrag von 1,5 % zieht sie mit der DAK gleich und gehört zu den fünf teuersten Kassen. Laut Handelsblatt hatte die KKH bereits das vergangene Jahr mit einem Defizit von 28 Mio.€ abgeschlossen. Den Grund für ihre negative Finanzentwicklung sieht sie vor allem im krankheitsorientierten Finanzausgleich.

50-Cent-Gutscheine dürfen auch bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten als Zugabe gewährt werden – so eine Entscheidung des Landgerichts Lüneburg in einem einstweiligen Verfügungsverfahren. Der Wertgutschein sei, so das Gericht, nicht anders zu bewerten als andere geringwertige Zugaben wie Papiertaschentücher oder Hustenbonbons. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

„Wer bei Preisangaben von Internetapotheken zu Kapseln, Ampullen und Tabletten den Dreisatz nicht beherrscht, zahlt schnell drauf“, stellte die Verbraucherzentrale NRW bei einer Untersuchung von zehn großen Versendern fest. Denn bei diesen Darreichungsformen ist die Angabe eines „Grundpreises“ nicht vorgeschrieben, und freiwillig machen das nur drei Versender. Bei fast jedem Kandidaten fanden die Tester schon nach wenigen Klicks Angebote, bei denen die große Packung im Verhältnis teurer war als die kleine.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2017; 42(07):2-2