AWA-Rückblick

Nachrichten in aller Kürze


Prof. Dr. Reinhard Herzog

Die Aktionäre der Bad Vilbeler Stada haben noch bis zum 16. August 2017, 24:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main, Zeit, das zweite Angebot der Investoren Bain Capital und Cinven anzunehmen. Der erste Übernahmeversuch des Konsortiums war bekanntlich am Nichterreichen der Mindestannahmeschwelle gescheitert. Da die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) nach Zustimmung des Unternehmens die einjährige Sperrfrist aufgehoben hatte, wurde der Weg frei für einen zweiten Anlauf mit besseren Bedingungen. So wurde der Preis je Aktie auf 66,25 € erhöht und die Mindestannahmeschwelle wurde auf 63 % abgesenkt.

Durch das im März in Kraft getretene „Cannabis-Gesetz“ wurden die Verordnungsmöglichkeiten für Cannabisprodukte zulasten der GKV erheblich ausgeweitet. Nun hat QuintilesIMS auf Basis von Marktzahlen die Entwicklung der Verordnung von Cannabis als Fertig- oder Rezepturarzneimittel untersucht. Danach wurden zwischen März und Mai 2017 rund 80 % mehr Verschreibungen für gesetzlich Versicherte getätigt, allerdings von einer vergleichsweise niedrigen Basis aus: Im März belief sich das Volumen auf rund 3.600, im Mai auf knapp 6.500 abgerechnete Verordnungen. Davon kamen 31 % von Neurologen und 23 % von Praktikern bzw. Allgemeinmedizinern.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2017; 42(15):2-2