Dr. Michael Brysch
Laut der Studie „Schlaf gut, Deutschland“ der Techniker Krankenkasse (TK) wünschen sich 22% der 18- bis 39-Jährigen, 28% der 40- bis 59-Jährigen und 36% der über 60-Jährigen in Deutschland einen Mittagsschlaf. Vielleicht können Sie ja diesem Wunsch nachkommen und Ihren Mitarbeitern – soweit möglich – z.B. im Nachtdienstzimmer eine entsprechende Rückzugsmöglichkeit zur Verfügung stellen? Es sollte sich auszahlen. Denn durch einen sogenannten „Powernap“ können Wohlbefinden und Leistungsbereitschaft gesteigert werden. Die Barmer-Ersatzkasse etwa empfiehlt auf ihrer Homepage, mindestens sechs, bestenfalls zehn und höchstens zwanzig bis dreißig Minuten für einen „Powernap“ einzuplanen. Wenn der Körper indes danach in eine Tiefschlafphase falle, könne die erfrischende Wirkung ausbleiben. Vielleicht möchten ja sogar Sie selbst auch einen kurzen Mittagsschlaf einlegen? So möglich, sollten Sie sich ihn genehmigen!
Was passiert, wenn Sie Ihre Beiträge zu einem berufsständischen Versorgungswerk versehentlich unter einer falschen Kennziffer in Ihrer Einkommensteuererklärung eintragen? Dazu hat das Finanzgericht Düsseldorf eine Entscheidung getroffen (Urteil vom 17.10.2017, Aktenzeichen: 13 K 3544/15 E): Im Falle des klagenden Notars kann der Steuerbescheid nachträglich noch geändert werden, da für das Finanzamt die mit der fehlerhaften Eintragung verbundene Unrichtigkeit ohne Weiteres erkennbar gewesen sein sollte.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2018; 43(05):2-2