Prof. Dr. Reinhard Herzog
Das wäre ein typisches Szenario für ein „Gefangenendilemma“:
Um den Problemen des Rx-Versandverbots aus dem Wege zu gehen, macht der Gesundheitsminister folgendes Angebot: Rx-Versand bleibt, aber dafür gibt es eine Erhöhung von 0,50 € beim Rx-Fixhonorar zum schnellstmöglichen Zeitpunkt. Wie entscheiden Sie und warum?
Lösung des Rätsels aus dem letzten AWA 8/2018:
Jumbopackungen je 400 Stück statt N3-Schachteln zu 100 Stück? Bei einem Hersteller-Listenpreis von 20 € für 100 Stück bekommt der Großhandel (GH) 1,33 €, die Apotheke 9,15 € mit Notdienstfonds minus 1,49 € GKV-Kassenrabatt, entspricht 7,66 €. Die GKV zahlt somit 34,50 € brutto minus ggf. 5 € Zuzahlung des Kunden. Für 400 Stück sind die Werte mit vier zu multiplizieren: GH-Ertrag 5,32 €, Apotheken-Ertrag 30,64 €, Kosten der Kasse 138,00 € bzw. 118,00 € bei Zuzahlung des Kunden. Eine Jumbopackung (80 € Abgabepreis pharmazeutischer Unternehmer) spielt dem GH noch einmalig 3,22 € ein, der Apotheke 9,52 € nach Kassenrabatt. Die Krankenkasse zahlt 110,36 € bzw. 100,36 € nach Zuzahlung von 10 €. Die Apotheke wäre der größte Verlierer (70% des Ertrages), der Kunde spart die Hälfte der Zuzahlung und drei Wege zur Apotheke. Die Kassen kommen 15% bis 20% besser weg, der Großhandel büßt 40% Ertrag ein. Der Hersteller profitiert (vierfacher Preis bei nur einer Packung statt vorher vier).
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2018; 43(09):2-2