FAQ zu pharmazeutischen Dienstleistungen in der Praxis

Aufeinander zugehen, statt gegeneinander wettern


Dr. Bettina Mecking

Trotz heftigem Gegenwind vonseiten der Ärzteverteter sind die vergüteten pharmazeutischen Dienstleistungen Mitte Juni formal in Kraft getreten. Was Sie als Apothekeninhaber oder -leiter in diesem Kontext besonders beachten sollten, das fasst der nachfolgende Artikel zusammen.

Spätestens seit der Pandemie haben sich viele Apotheken zu "Dienstleistungszentren für Gesundheit" weiterentwickelt. Neben Coronatests, der Erstellung digitaler Impfausweise sowie COVID-19-Impfungen werden Apotheken ab Herbst bundesweit gegen Grippe impfen. Zusätzlich dürfen sie ihren Kunden seit dem 10. Juni 2022 fünf gesondert vergütete pharmazeutische Dienstleistungen anbieten.

Laut Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) hatten Versicherte bereits seit Jahresbeginn Anspruch auf die neuen Leistungen. Doch bekanntlich konnten sich der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) lange nicht über die Art der Dienstleistungen und die Vergütung einigen. Daher musste die Schiedsstelle entscheiden. Inzwischen ist beim zuständigen Landessozialgericht Berlin-Brandenburg die Klage des GKV-Spitzenverbands gegen den Schiedsspruch eingegangen. Diese hat nach §129 Abs. 9 Satz 7 Sozialgesetzbuch V (SGB V) jedoch keine aufschiebende Wirkung.

Die wichtigste Botschaft dazu: Als Apotheker können Sie pharmazeutische Dienstleistungen erbringen, wenn Sie alle im Schiedsspruch festgehaltenen Qualitätskriterien (fachliche Qualifikation, Ausstattung etc.) erfüllen, und bekommen diese auch vergütet. Bis das Landessozialgericht eine Entscheidung trifft, vergeht üblicherweise viel Zeit.

Was genau dem GKV-Spitzenverband nicht passt, muss er bis Mitte September 2022 begründen. Voraussichtlich wendet man sich in erster Linie gegen die Preise der Dienstleistungen. Über die Dienstleistung der Risikomessung des Blutdrucks konnte kein Konsens gefunden werden, sodass diese mit Stimmenmehrheit festgesetzt wurde. Sie ist damit die einzige, über deren Fortbestand gestritten werden könnte.

Fünf Kategorien von Dienstleistungen

Konkret geht es bei den pharmazeutischen Dienstleistungen um folgende fünf Angebote:

  • Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation für Patienten mit mindestens fünf Arzneimitteln in Dauertherapie (Vergütung 90 € netto).
  • Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten zur Einnahme von Immunsuppressiva (Vergütung 90 € plus 17,55 € netto für das Folgegespräch).
  • Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie (Vergütung 90 € plus 17,55 € netto für das Folgegespräch).
  • Standardisierte Risikoerfassung bei hohem Blutdruck für Patienten mit Bluthochdruck und Verordnung Blutdruck senkender Arzneimittel (Vergütung 11,20 € netto).
  • Standardisierte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und Üben der Inhalationstechnik für Patienten ab sechs Jahren, die Medikamente zum Inhalieren erhalten (Vergütung 20 € netto).

Bestimmte pharmazeutische Dienstleistungen dürfen kombiniert werden: So darf Apothekenpersonal einem Polymedikations-Patienten mit Bluthochdruck sowohl die erweiterte Medikationsberatung als auch die Blutdruckkontrolle anbieten. Allerdings darf bei der Betreuung unter Immunsuppressiva-Therapie keine Polymedikations-Beratung zusätzlich angeboten werden.

Wer in Ihrem Team genau welche Dienstleistung erbringen darf, ist in Tabelle 1 zusammengefasst.

Das nicht-pharmazeutische Personal kann vorbereitende Arbeiten wie Terminbuchungen, die Bereitstellung von Unterlagen, die Nachbereitung sowie Abrechnung übernehmen.

Ein spezieller Beratungsraum ist nicht zwingend vorgeschrieben. Wichtig ist, dass eine vertrauliche Beratung sichergestellt ist – eine Vorgabe, die in den Apotheken ohnehin täglich umgesetzt wird.

Pharmazeutische Dienstleistungen sind bestimmungsgemäß nur für die ambulante, auch häusliche Versorgung vorgesehen. Zum besseren Verständnis haben wir in Tabelle 2 die einzelnen Schritte anhand der Analyse bei Polymedikation aufgelistet.

Wer sich ausführlicher zu den neuen Dienstleistungen informieren möchte, kann viele hilfreiche Anleitungen und Vorlagen im Mitglieder-Bereich der ABDA-Website (www.abda.de/pharmazeutische-dienstleistungen) finden. Überdies werden die Landesapothekerkammern zeitnah passende Fortbildungen anbieten. Für alle Fragen rund um die Abrechnung sind die Apothekerverbände und -vereine die richtigen Ansprechpartner.

Wenig hilfreiches Ärzte-Gepolter

Auf keinen Fall entmutigen lassen sollten Sie sich als motivierter Apotheker durch die Kritik der ärztlichen Standesvertreter. Hier gilt es zu berücksichtigen, dass die meisten Ärzte wenig Kenntnis vom Arbeitsalltag in der Offizin haben: Das gilt für die Qualität der angebotenen pharmazeutischen Dienstleistungen ebenso wie das Verhalten ihrer Patienten in Apotheken und deren Informationsbedarf nach Arztbesuchen. Das dürfte ein wichtiger Grund für die Sorgen, Ängste und sicher überzogenen Widerstände seitens der Ärztevertreter sein. Im Idealfall sollten versorgungserfahrene Ärzte und Apotheker im engen Austausch stehen, sich gegenseitig informieren, Ängste verbalisieren und damit ein nützliches Verständnis füreinander schaffen.

Tipp: Gehen Sie doch den ersten Schritt und suchen Sie das Gespräch mit den Ärzten in Ihrem lokalen Umfeld. Das kann im Sinne eines für beide Seiten fruchtbaren Austausches nur positiv sein und wird mit Sicherheit dazu beitragen, dass Sie die Freude an Ihrem Beruf nicht verlieren – auch und gerade mit Blick auf die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen.

Dr. Bettina Mecking, M.M., Fachanwältin für Medizinrecht, Justiziarin der Apothekerkammer Nordrhein, 40213 Düsseldorf, E-Mail: b.mecking@aknr.de

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2022; 47(16):14-14