Realsplitting

Unterhalt durch Wohnungsüberlassung


Helmut Lehr

Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Partner sind dem Grunde nach bis zur Höhe von 13.805 € pro Kalenderjahr als Sonderausgaben abzugsfähig. Wird die Wohnung im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung überlassen, gilt der Mietwert als Unterhaltszahlung.

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