Mieterabfindungen

Sofortiger Werbungskostenabzug möglich


Helmut Lehr

Anschaffungsnahe Aufwendungen können bei Überschreiten der 15 %-Grenze nur im Wege der Abschreibung berücksichtigt werden. Dies soll nach Ansicht der Finanzverwaltung auch für Abfindungen an den vormaligen Mieter gelten. Der Bundesfinanzhof sieht die Sache anders!

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