Vermietungsabsicht beendet?

Renovierung vor Selbstnutzung


Helmut Lehr

Wird eine bisher vermietete Wohnung renoviert, können die Aufwendungen als Werbungskosten abzugsfähig sein. Nutzen Sie das Objekt nach der Renovierung allerdings für eigene Wohnzwecke, steht die Steuerersparnis auf der Kippe.

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