Warten auf die Kabinettsumbildung
Gripsgymnastik
IQVIA-Marktbericht zur Entwicklung des deutschen Pharmamarktes
Apothekenmarkt wächst 2022 um gut 5 %
Strategisch in die Zukunft
Faktenbasiert mit den richtigen Werkzeugen
Mit den ersten Marktdaten von 2022 im Rücken gilt es, sich für das laufende Jahr klug aufzustellen. Manches, wie Corona, scheint überwunden, dafür „brennt die Hütte“ an anderen Stellen. Allerlei „Tools“, per Download bei uns bequem zu bekommen, leisten jedoch wertvolle Hilfestellung.
Was für eine erfolgreiche Apothekenübergabe in der Familie zu beachten ist
Weit mehr als nur eine Frage der Steuerminimierung
Bei der Apothekenübergabe an die nächste Generation wird der Fokus oft einseitig auf die Steuervermeidung gerichtet. Es sollten aber auch andere wichtige Aspekte bedacht werden – Stichwort gerechte Vermögensaufteilung, Apothekenwert sowie Übergabealternativen wie OHG und Verpachtung.
Vom Überlebens- in den Unternehmer-Modus
Wie Sie in Umbruchzeiten „vor die Welle kommen“
Vieles ist im Umbruch, das gilt auch für das vormals beschauliche „Apotheken-Biotop“. Wie Sie als Apothekenleiter angesichts der vielen Veränderungen einen klaren Kopf behalten, konstruktiv mit Neuerungen umgehen und ihr Team bei all dem mitnehmen, das fasst dieser Artikel zusammen.
Umgang mit Quiet Quitting – Teil 2
Kontrolle ist gut, machen lassen besser
Ob Extrameile, Dienst nach Vorschrift oder stille Kündigung – meist ist die Motivation der Mitarbeiter gar nicht primär in der Arbeit selbst begründet. Entscheidend sind vielmehr Führungsstärke und Organisationstalent von Chef und Team, insbesondere in den „neuen Zeiten“.
Gutscheine und Bonusmodelle in Apotheken
Enges rechtliches Korsett
Das Wettbewerbsrecht und speziell das Heilmittelwerberecht setzen Apotheken bei Gutschein- und Bonusmodellen enge Grenzen. Insbesondere Rx-Arzneimittel unterliegen strengen (Werbe-)Beschränkungen. Wir fassen zusammen, was Sie als Apothekenleiter beachten sollten.
Das häusliche Arbeitszimmer
Was gilt ab 2023?
Der Gesetzgeber hat die betriebliche oder berufliche Nutzung der häuslichen Wohnung mit Wirkung ab dem 01.01.2023 (teilweise) neu geregelt. Für Apotheker könnten damit Einschränkungen beim Betriebsausgabenabzug für das Arbeitszimmer einhergehen.
Vermietungsabsicht beendet?
Renovierung vor Selbstnutzung
Wird eine bisher vermietete Wohnung renoviert, können die Aufwendungen als Werbungskosten abzugsfähig sein. Nutzen Sie das Objekt nach der Renovierung allerdings für eigene Wohnzwecke, steht die Steuerersparnis auf der Kippe.