Keine Payback-Werbung mit Bonus für Apothekenvorbestellungen

Vorsicht bei Bonusprogrammen von Drittanbietern


Philip Christmann

Ein Payback-Bonus für die Vorbestellung von Arzneimitteln ist selbst dann unzulässig, wenn dieser geringwertig ist (im vorliegenden Streitfall 50 Cent). Das hat das OLG Karlsruhe entschieden und liegt damit voll und ganz auf Linie der höchstrichterlichen Rechtsprechung.

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