Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten

Vorsicht bei zwielichtigen Abmahnanwälten!


Ralf Kellner, Lars Pennekamp

Whistleblower dürften in Apotheken eher selten in Erscheinung treten. Dennoch müssen Inhaber das neue Hinweisgeberschutzgesetz in ihrer Offizin umsetzen, sofern sie mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen. Ansonsten drohen Bußgelder und, wie bei der Einführung der DSGVO, dubiose Abmahnanwälte.

Liebe Leserin, lieber Leser, dieser Artikel ist nur für Abonnenten des AWA zugänglich.

Sie haben noch keine Zugangsdaten, sind aber AWA-Abonnent?

Registrieren Sie sich jetzt:
Nach erfolgreicher Registrierung können Sie sich mit Ihrer E-Mail Adresse und Ihrem gewählten Passwort anmelden.

Jetzt registrieren