Kindergeld

Ausbildung/Studium außerhalb der EU


Helmut Lehr

Kinder in Berufsausbildung, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden beim Kindergeld berücksichtigt. Findet die Ausbildung, wozu auch ein Studium gehört, allerdings in einem Drittland statt, muss der inländische Wohnsitz beibehalten werden.

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