Recht kurz


Dr. Hubert Ortner

Curevac galt einst als großer Hoffnungsträger bei der Entwicklung eines Covid-19-Impfstoffes. Doch in Studien überzeugten seine Vakzine nicht – und so zog die Konkurrenz an den mRNA-Pionieren vorbei. Jetzt startet am Landgericht Düsseldorf ein Prozess, in dem die Tübinger Patentrechtsverletzungen geltend machen und von Biontech Entschädigung verlangen. Bereits im Juli vergangenen Jahres hatte das Tübinger Unternehmen deshalb Klage gegen Biontech erhoben und „eine faire Entschädigung“ für die Verletzung einer Reihe seiner geistigen Eigentumsrechte gefordert, die bei der Herstellung des Covid-19-Impfstoffs von Biontech und Pfizer verwendet worden seien.

Biontech weist die Vorwürfe zurück. Die Arbeit des Unternehmens sei „originär“ und man werde sich „entschieden gegen alle Anschuldigungen der Patentverletzung verteidigen“. Biontech habe 2020 Comirnaty entwickelt und damit die Impfung von mehr als einer Milliarde Menschen weltweit ermöglicht.

Konkret ging es in der mündlichen Verhandlung Mitte August um zwei Patente und drei Gebrauchsmuster. In vier der Fälle will das Düsseldorfer Landgericht am 28. September eine Entscheidung verkünden. Im fünften Fall – einem Patentstreit – will das Gericht zunächst eine für Mitte Dezember angekündigte Entscheidung des Bundespatentgerichts abwarten. Dort hat Biontech beantragt, das Curevac-Patent für nichtig zu erklären.

Dass es bei dem Streit um viel Geld geht, zeigt schon ein Blick in die Biontech-Bilanzen der vergangenen Jahre. 2021 verbuchte der Impfstoffhersteller einen Nettogewinn von 10,3 Mrd. €, 2022 betrug das Ergebnis unter dem Strich 9,4 Mrd. €.

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