Recht kurz


Dr. Hubert Ortner

Zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung und unterlassener Hilfeleistung – so lautet das am 28. Oktober vor dem Landgericht Köln ergangene Urteil gegen die 52-jährige Kölner Apothekerin im sogenannten „Glucose-Prozess“. Dabei ging es um eine mit Lidocainhydrochlorid verunreinigte Glucose-Mischung, an der eine junge Frau sowie ihr per Notkaiserschnitt zur Welt geholtes Baby vor vier Jahren verstorben waren.

Zur Urteilsbegründung hieß es, der Angeklagten sei ein fataler Fehler unterlaufen: Das Zusammenschütten von Substanzen aus zwei Gefäßen gelte in der Pharmazie als absolutes No-Go, sagte die Vorsitzende Richterin. Zudem: Die Angeklagte soll vom sich rapide verschlechternden Gesundheitszustand der Frau gewusst, aber die behandelnden Ärzte nicht über den Verdacht einer Lidocain-Vergiftung informiert haben.

Die 52-Jährige hatte im Prozess den Tod der Frau und ihres Babys bedauert, ein schuldhaftes Verhalten jedoch von sich gewiesen. Sie hat an die Hinterbliebenen bereits insgesamt 75.000 Euro für Schadenersatz und Anwaltskosten gezahlt.

Die Verteidigung machte deutlich, dass sie das Urteil nicht akzeptiert. „Warum es gerade die von allen Zeugen als sorgfältig arbeitend beschriebene Angeklagte gewesen sein soll, die den fatalen Fehler begangen haben soll, wurde von der Kammer nicht nachvollziehbar dargelegt“, erklärte Anwalt Dr. Morton Douglas. Dass das Gericht hier anders entschied, sei „wohl dem medialen Druck geschuldet, der auf diesem Verfahren lastet“. Der Anwalt betonte, dass die Verteidigung vielfältige alternative Abläufe aufgezeigt habe, die das Gericht aber unberücksichtigt gelassen habe. Er kündigte Revision zum Bundesgerichtshof an.

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