Recht kurz


Dr. Hubert Ortner

Im Prozess zu dem Arzneimittel-Skandal um den brandenburgischen Pharma-Großhändler Lunapharm hat die angeklagte Geschäftsführerin, Susanne Krautz-Zeitel, die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft vor der 4. Strafkammer des Landgerichts Potsdam in vollem Umfang zurückgewiesen In einer umfangreichen Erklärung schilderte die Geschäftsführerin, dass sie nur mit den erforderlichen Genehmigungen Handel mit günstigen Arzneimitteln aus dem EU-Ausland betrieben habe. Die Präparate seien in allen Fällen vollkommen in Ordnung und wirksam gewesen. Laut Anklage soll sie zwischen 2015 und 2018 Arzneimittel über eine Apotheke in Griechenland bezogen und in Deutschland vertrieben haben, obwohl die Apotheke keine Großhandelserlaubnis hatte.

Die Anklage lautet auf Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz, weil der Lieferweg bewusst falsch angegeben worden sei. Deshalb gelten die Arzneimittel aus Sicht der Staatsanwaltschaft als gefälscht. Dazu ist ein Rechtsanwalt aus Hessen als mutmaßlicher Mittäter angeklagt. Die Staatsanwaltschaft erhebt übrigens nicht den Vorwurf, dass die onkologischen Arzneimittel unwirksam oder schädlich gewesen wären.

Im Sommer 2018 hatte ein Bericht des ARD-Magazins „Kontraste“ den Fall öffentlich gemacht. Brandenburgs Gesundheitsministerin Diana Golze (Linke) musste im August 2018 zurücktreten, weil das Landesgesundheitsamt angeblich trotz frühzeitiger Hinweise auf einen illegalen Handel nicht ausreichend eingeschritten sein soll. Dafür hatte Golze die politische Verantwortung übernommen.

Für den Prozess sind noch 18 Verhandlungstage anberaumt. Ein Urteil könnte Anfang März gesprochen werden.

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