Zu spät an das Finanzamt gezahlt

Säumniszuschläge bleiben umstritten


Helmut Lehr

Wer seine Steuerschulden beim Finanzamt nicht bis zum Fälligkeitstag entrichtet, muss stattliche Säumniszuschläge zahlen. Ob diese – immerhin 1 % pro angefangenem Monat (!) – verfassungsgemäß sind, ist rechtlich noch immer nicht abschließend geklärt.

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