Gewerblicher Grundstückshandel

Verkauf eines Objekts nach Sanierung


Helmut Lehr

Auch als Privatperson können Sie rasch zum gewerblichen Grundstückshändler werden – zumindest aus Sicht der Finanzverwaltung. Dies gilt umso mehr, wenn Sie stattliche Gewinne mit Immobilien erzielen. Allerdings müssen Sie nicht jede Sichtweise des Finanzamts akzeptieren.

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