Ausnahme vom Zuweisungsverbot in der Heimversorgung

Warum Bewährtes unnötig verkomplizieren?


Dr. Bettina Mecking, M. M.

Die praxisbewährte Ausnahme vom Zuweisungsverbot in der Heimversorgung – üblicherweise werden die Rezepte gebündelt von der Arztpraxis direkt an die Apotheke übermittelt – steht mit der Einführung des E-Rezepts auf der Kippe. Lesen Sie eine aktuelle rechtliche Einordnung dazu sowie zum Missbrauch des TI-Kommunikationsstandards KIM durch DocMorris für durchsichtige Werbezwecke.

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