Recht kurz


Dr. Hubert Ortner

„Medikamentenflohmarkt – Medikamente & Hilfe“ lautet der Name einer öffentlichen Facebook-Gruppe, über die Privatpersonen Arzneimittel kaufen und verkaufen. Hier werden apotheken- und verschreibungspflichtige Medikamente abseits der Apotheke gesucht und angeboten. Zweifelsohne ist das nicht rechtens.

Die Freie Apothekerschaft (FA) hat Mitte August ihre Kieler Anwaltskanzlei Brock Müller Ziegenbein beauftragt, ein Beschwerdeverfahren gegen Facebook bzw. den Meta-Konzern bei der Bundesnetzagentur einzuleiten. Zudem haben die Anwälte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) informiert. Auch die Bundesbehörde sieht in den Aktivitäten der Facebook-Gruppe einen Verstoß gegen strafbewehrte Vorgaben des Arzneimittelrechts. Sie habe den Verein allerdings an die Bezirksregierung Detmold als Aufsichtsbehörde verwiesen.

Für die FA unverständlich ist, dass weder die Bundesnetzagentur noch die Bezirksregierung Detmold Maßnahmen gegen Facebook oder den Meta-Konzern ergriffen haben. Letztere teilte bisher lediglich mit, dass man sich nicht zuständig fühle. Das sieht die FA mit Blick auf ihre im ostwestfälischen Bünde gelegene Geschäftsstelle anders. Mittlerweile hat sich die FA auch an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Koblenz gewandt und überdies das Bundesgesundheitsministerium über die Lage informiert.

Daniela Hänel, 1. Vorsitzende der FA, erklärte dazu: „Wir bedauern es sehr, dass die Behörden sich lieber mit formalen Zuständigkeitsfragen beschäftigen und offensichtlich rechtswidriges Handeltreiben mit verschreibungspflichtigen Medikamenten sehenden Auges in Kauf nehmen, als die beantragten Maßnahmen zu ergreifen.“

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