Digitale Ausgabe

49. Jahrgang Heft 191. Oktober 2024
Seite 2
EditorialDr. Hubert Ortner

Der frühe Vogel entgeht der Insolvenz

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AktuellDr. Hubert Ortner

Recht kurz

Seite 2
AktuellProf. Dr. Reinhard Herzog

Gripsgymnastik

Seite 2
AktuellProf. Dr. Reinhard Herzog

Finanz- und Wirtschaftsdatenspiegel

Seite 4
Wirtschaft und PolitikProf. Dr. Reinhard Herzog

Hochkosten-Patienten

Potenzial auf den zweiten Blick

Teure Arzneien erzeugen heute vor allem Sorgenfalten, erst recht, falls die prozentualen Aufschläge gekürzt werden sollten. Vergessen wir dabei nicht, dass Hochkostenpatienten gesundheitsökonomisch betrachtet die Großbaustelle schlechthin darstellen – mit künftigen Chancen für die Apotheken!

Seite 6
Management und MarketingDr. Hubert Ortner

Wie man durch eine Restrukturierung nach StaRUG einer Insolvenz entkommt

Wer zu spät kommt, den bestraft das Insolvenzrecht!

Die Branche ist im Krisenmodus. Immer mehr Apothekenbetriebe haben mit Liquiditätsengpässen zu kämpfen oder geben ganz auf. Im Gespräch mit Dr. Moritz Wollring, einem ausgewiesenen Experten für die Sanierung von Unternehmen, haben wir einen Leitfaden erarbeitet: Was ist zu tun, wenn Sie als Inhaber feststellen, dass Ihre Betriebszahlen zunehmend aus dem Ruder laufen? Die gute Nachricht: Mit der Restrukturierung nach StaRUG gibt es seit drei Jahren ein gesetzlich geregeltes Verfahren für eine Sanierung außerhalb der Insolvenz, das viele Vorteile bietet. Die weniger gute Nachricht: Je später Sie sich professionelle Hilfe holen, desto schlechter stehen die Chancen auf eine solche Restrukturierung.

Seite 9
Wirtschaft und PolitikOliver Vorberg

Der Ertragswert als Schlüsselgröße für die Apothekenbewertung

Die entscheidende Größe ist der bereinigte, zukünftige Jahresüberschuss

Soll ein Betrieb veräußert werden, liegen die Preisvorstellungen von Käufer und Verkäufer oft weit auseinander. Apotheken sind da keine Ausnahme. In dem zweiteiligen Bericht geben wir Ihnen einen Leitfaden an die Hand, wie sich ein belastbarer Unternehmenswert errechnen lässt, der beiden Seiten gerecht wird. Im ersten Teil steht das Ertragswertverfahren als Goldstandard für die Bewertung im Fokus. Im zweiten Teil werden alle weiteren Faktoren beleuchtet, die den Wert einer Apotheke jenseits der Ertragskraft beeinflussen. Abgerundet wird das Ganze von einer modellhaften Beispielrechnung mit realen Zahlenwerten aus der Praxis.

Seite 12
Management und MarketingFlorian Giermann

Wie Sie Ihre Erträge in herausfordernden Zeiten stabilisieren

Es gibt kein einfaches Patentrezept

Die Erträge unter Druck, die Zahl der Betriebsschließungen auf Rekordniveau: Es gab schon bessere Zeiten für Apotheken. Welche Optionen haben Sie als Inhaber, um entweder die Umsatzerlöse zu steigern oder die Kosten zu senken und dadurch Ihr Betriebsergebnis zu verbessern? Der Artikel, der direkt aus der Praxis der täglichen Erfa-Arbeit kommt, analysiert und bewertet die wichtigsten Stellschrauben im Apothekenbetrieb, die direkt oder mittelbar auf eine nachhaltige Verbesserung des Betriebsergebnisses einzahlen.

Seite 14
RechtDr. Bettina Mecking

Update zu den aktuellen rechtlichen Herausforderungen im Apothekenmarkt

Schöne neue Apothekenwelt – oder Albtraum?

Wir leben gerade in bewegten Zeiten – das gilt auch für Apotheken. Über allem schwebt das Damoklesschwert einer höchst fragwürdigen Reform mit tiefgreifenden Einschnitten in die bewährten Strukturen (Apotheken light). Außerdem nutzen die ausländischen Versender und dubiose Online-Anbieter die Gunst der Stunde, um die apothekenrechtlichen Grundsätze immer weiter auszuhebeln und sich dadurch Wettbewerbsvorteile zu verschaffen.

Seite 16
Steuer-SpartippsHelmut Lehr

Schulgeld als Sonderausgaben

Begünstigte Schulen auch im Ausland

Die Kosten für den Besuch einer Privatschule können unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben abgesetzt werden. Die Regelungen sind teilweise sehr komplex. Das Landesamt für Steuern Bayern hat sich nun abermals ausführlich dazu geäußert.

Seite 18
Steuer-SpartippsHelmut Lehr

Verluste aus Termingeschäften

BFH kippt Verrechnungsbeschränkung

Wer mit Termingeschäften Verluste macht, kann diese nur mit Gewinnen aus solchen Geschäften verrechnen – und auch das nur beschränkt auf 20.000 €/Jahr. Der Bundesfinanzhof hält die Regelung für verfassungswidrig.

Seite 19
Herzogs letzte SeiteProf. Dr. Reinhard Herzog

Deutsches Gesundheitssystem

Mercedes bezahlen, VW fahren?