Gripsgymnastik
Gesundes-Herz-Gesetz


Prof. Dr. Reinhard Herzog

„Gripsgymnastik“ mit dem AWA 20/2024

Und noch einmal das Thema neue Dienstleistungen: Das „Gesundes-Herz-Gesetz“ steht vor der Tür (siehe Editorial und Beitrag "Herz-Schmerz in der Apotheke?"). Wenn Sie ein eigenes Angebot schnüren dürften, wie sähe das aus, wie würden Sie es kalkulieren und anbieten, mit welchen Argumenten?

Lösung des Rätsels aus dem letzten AWA 19/2024:

Bei der Entscheidung für oder gegen eine neue Leistung gilt der Blick zuerst auf die Ist-Situation. Habe ich freie Kapazitäten (Personal!), sodass ich das Geld zusätzlich einnehme, ohne an anderen Stellen Engpässe zu bekommen? Dann zählt jeder zusätzliche Euro – über tatsächliche Zusatzkosten für Material etc. hinaus – als Gewinn, eine Kalkulation aus der Not heraus. Betriebswirtschaftlich gedacht ermittelt man den Aufwand der neuen Leistung, das ist bei den Medikationsanalysen v. a. die Approbiertenzeit zu Selbstkosten von 50 € bis 60 € je Stunde. Für die Vollkosten mit Deckungsbeiträgen zu Betriebskosten und Unternehmerlohn ist aber mindestens das Doppelte anzusetzen, da der Personalkostenanteil etwa 50 % des Rohertrags ausmacht, also Beträge um 100 € bis 120 € je Stunde. Bleibt der Faktor Zeit. Wenn Sie es schaffen, eine Analyse in deutlich weniger als einer Stunde inklusive Abrechnung zu machen, kommt es mit 90 € Honorar knapp hin. Die Gegenrechnung: Welcher Kundenertrag wird je Stunde und HV-Kraft „vorne“ erzielt? Das sind, bei angenommen 10 Kunden pro Stunde und 12 € bis 14 € Ertrag je Kunde, tatsächlich etwas mehr. Insoweit senken die pDL eher das betriebswirtschaftliche Ergebnis, könnten aber lukrative Patienten besser an Ihre Apotheke binden.

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