Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen

Voraus- und/oder Abschlagszahlungen


Helmut Lehr

Die 20 %ige Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen gilt für Lohnkosten von maximal 6.000 € pro Kalenderjahr. Ist der Betrag bereits erreicht, bleiben weitere Maßnahmen außen vor. Eine gezielte Steuerung der einzelnen Zahlungen sollte wohlüberlegt sein.

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