Recht kurz


Dr. Hubert Ortner

Bionorica hat kürzlich gegen seinen Wettbewerber Engelhard Arzneimittel eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg erwirkt: Die vergleichende Werbung zwischen Bronchipret-Topfen und Prospan-Hustentropfen ist demnach unzulässig. Ursächlich für den jetzt vor Gericht ausgetragenen Streit war eine unlängst von Engelhard Arzneimittel präsentierte Studie. In dieser wurden Prospan Hustentropfen mit dem Efeu-Spezialextrakt EA 575 mit Kombinationspräparaten anderer Hersteller pflanzlicher Arzneimittel verglichen – darunter die Thymian-Efeu-Kombi der Bronchipret-Tropfen von Bionorica.

Die Studienergebnisse nutzte das hessische Unternehmen für eine ebenfalls vergleichende Werbung mit der Grundaussage, Prospan-Tropfen seien den Bronchipret-Tropfen überlegen. Das rief Bronchipret-Hersteller Bionorica auf den Plan. Wie der Phytohersteller mitteilt, hat er vor dem Landgericht Hamburg einen Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt, dass Engelhard diese Werbung zu unterlassen habe.

Am 11. November habe das Gericht diese erlassen und die Werbung verboten. Nach Auffassung von Bionorica, der das Gericht dann folgte, seien die von Engelhard ausgelobten Werbeaussagen irreführend und damit unzulässig. Insbesondere entspräche die von Engelhard durchgeführte Studie zu Prospan „schon nach ihrer Konzeption nicht den grundlegenden Anforderungen an einen hinreichenden wissenschaftlichen Nachweis“. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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