Erbschaftsteuer

Abzugsfähige Nachlassverbindlichkeiten


Helmut Lehr

Sind die persönlichen Freibeträge ausgeschöpft, werden die Erben in der Regel mit Erbschaftsteuer belastet. Nachlassverbindlichkeiten können bei der Berechnung in Abzug gebracht werden. In zwei aktuellen Verfahren hat das Finanzamt den Kürzeren gezogen.

Liebe Leserin, lieber Leser, dieser Artikel ist nur für Abonnenten des AWA zugänglich.

Sie haben noch keine Zugangsdaten, sind aber AWA-Abonnent?

Registrieren Sie sich jetzt:
Nach erfolgreicher Registrierung können Sie sich mit Ihrer E-Mail Adresse und Ihrem gewählten Passwort anmelden.

Jetzt registrieren