Umsatzsteuer

Kleinunternehmer-Grenze deutlich angehoben


Helmut Lehr

Die Umsatzsteuer von sogenannten Kleinunternehmern wurde bislang vom Finanzamt nicht erhoben. Ab 01.01.2025 hat sich die steuerliche Systematik insoweit verändert. Für die Praxis ist insbesondere die deutliche Erhöhung der maßgebenden Vorjahresumsatzgrenze von Bedeutung.

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