Sanierung im Rahmen der Früherkennung (nach StaRUG)

Ohne Insolvenz wieder auf die Beine kommen


André Butterweck

Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) bietet für Apotheken eine strukturierte Möglichkeit, finanzielle Schwierigkeiten zu bewältigen, bevor eine Insolvenz droht. In diesem Artikel beleuchten wir die Kernaspekte des StaRUG, die spezifischen Anforderungen für Apotheken sowie praktische Schritte zur Umsetzung einer erfolgreichen Sanierung. 

Droht eine finanzielle Schieflage Ihres Betriebs, dann sollten Sie als Inhaber unbedingt professionelle Hilfe in Anspruch nehmen – eine Sanierung nach StaRUG ist eine Option, um ohne Insolvenz wieder auf die Beine zu kommen. (© AdobeStock/razis Images)

Der Apothekenmarkt steht vor wachsenden Herausforderungen: Sinkende Margen, zunehmender Wettbewerb und steigende Betriebskosten setzen Apotheken unter Druck. Vor diesem Hintergrund gewinnen die Früherkennung einer wirtschaftlichen Schieflage sowie rechtzeitige Sanierungsmaßnahmen an Bedeutung.

Relevanz des StaRUG für Apotheken

Das StaRUG ist am 01. Januar 2021 in Kraft getreten und zielt darauf ab, Unternehmen bei der Bewältigung finanzieller Krisen zu unterstützen, ohne dass eine Insolvenz eingeleitet werden muss. Kern des Gesetzes ist die Einführung eines präventiven Restrukturierungsrahmens.

Die wichtigste Voraussetzung für die Anwendung des StaRUG ist, dass das Unternehmen zwar drohend zahlungsunfähig, aber noch nicht insolvent ist. Nach § 18 Abs. 2 der Insolvenzordnung (InsO) liegt eine drohende Zahlungsunfähigkeit vor, wenn das Unternehmen voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, seine bestehenden Zahlungsverpflichtungen im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen. Damit unterscheidet sich dieser Zustand von der bereits eingetretenen Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO), bei der eine Insolvenz unvermeidlich ist.

Ein weiteres entscheidendes Kriterium für die Anwendung des StaRUG ist die Zuverlässigkeit des Schuldners. Diese wird insbesondere daran gemessen, ob das Unternehmen seinen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen nachkommt. Das bedeutet, dass weder Steuerrückstände beim Finanzamt noch ausstehende Beiträge bei den Sozialversicherungsträgern bestehen dürfen. Ein Unternehmen, das bereits erhebliche Zahlungsrückstände in diesen Bereichen hat, gilt als unzuverlässig und kann das StaRUG nicht nutzen.

Ein zentraler Bestandteil und gleichzeitig eine weitere Voraussetzung für die Anwendung des StaRUG ist die Erstellung eines Restrukturierungsplans. Dieser muss die finanzielle Ausgangslage des Unternehmens darlegen, konkrete Maßnahmen zur Schuldenreduzierung oder Stundung enthalten und einen klaren Zeitplan zur Umsetzung bieten. Zudem muss er eine realistische wirtschaftliche Prognose beinhalten, die aufzeigt, wie die Maßnahmen zur Stabilisierung der Apotheke führen. Erst wenn dieser Plan vorliegt und von mindestens 75 % der betroffenen Gläubiger akzeptiert wird, kann das StaRUG wirksam genutzt werden.

Eine sorgfältige und vor allem frühzeitige Planung ist insofern für eine erfolgreiche Restrukturierung unerlässlich!

 

Die Liquiditätskennzahl

Der Grad der Zahlungsunfähigkeit wird anhand der sog. „Liquiditätskennzahl“ (LKZ) bemessen: Ein Wert > 1,0 bedeutet, dass ein Unternehmen allen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Ein Wert zwischen 0,9 und 1,0, der in absehbarer Zeit unter 0,9 fallen wird, definiert eine drohende Zahlungsunfähigkeit.

Früherkennung von Krisensymptomen

Die Früherkennung ist der erste Schritt einer erfolgreichen Restrukturierung. Apothekeninhaber sollten daher ihre betriebswirtschaftlichen Kennzahlen regelmäßig überprüfen, um finanzielle Probleme rechtzeitig zu identifizieren. Kritische Indikatoren können sein:

  • Rückläufige Umsätze: Ein signifikanter Rückgang kann z. B. auf ein verändertes Verschreibungsverhalten der Hauptverordner, auf veränderte Kundenströme, neue Wettbewerber oder eine mangelnde Akzeptanz der Apotheke oder des Standortes hinweisen.

 

Beachte: Sinkende Umsatzerlöse können aber auch auf rückläufige Hochpreisumsätze zurückzuführen sein. Daher sollte stets auch die Umsatzstruktur analysiert werden.

  • Sinkende Roherträge: Gründe dafür können u. a. abgeschmolzene Rabatte oder rückläufige Kunden- und Packungszahlen sein.
  • Die Umsatzrendite bei inhabergeführten Apotheken sinkt unter 5 %.
  • Verschuldungsgrad von mehr als dem 4,0-Fachen des Brutto-Cashflows (Gewinn vor Steuern plus Abschreibungen). Um die betrieblichen Verbindlichkeiten der Apotheke ohne Liquiditätsprobleme in angemessener Zeit zurückführen zu können, sollte der Verschuldungsgrad (betriebliche Darlehen dividiert durch den Brutto-Cashflow) nicht mehr als das 3,5- bis 4,0-Fache betragen.
  • Vermehrte Liquiditätsengpässe: Eine erhöhte Inanspruchnahme des Kontokorrents, vorgezogene Rezeptabrechnungen sowie eine stetige Verschlechterung der fristgerechten Begleichung von Lieferantenrechnungen sind die zwangsläufige Folge der oben beschriebenen kritischen Indikatoren. Spätestens zu diesem Zeitpunkt besteht akuter Handlungsbedarf!


Sanierung im Rahmen der Früherkennung

Sobald eine Sanierungsbedürftigkeit festgestellt wurde, ermöglicht das StaRUG eine strukturierte Vorgehensweise, die vier zentrale Schritte umfasst:

1. Analyse der Ausgangslage

  • Identifikation der Hauptursachen für die Krise.
  • Ermittlung der wirtschaftlichen und finanziellen Ist-Situation.


2. Entwicklung eines Restrukturierungsplans

  • Erstellung eines Maßnahmenplans mit kurz-, mittel- und langfristigen Zielen, der die Sanierungsmaßnahmen beschreibt und deren Umsetzbarkeit darstellt.
  • Abstimmung mit den Gläubigern, um die Akzeptanz des Plans zu sichern.


3. Einbindung von Experten und Gerichten

  • Bei einer Sanierung gemäß StaRUG empfiehlt es sich grundsätzlich, einen branchenerfahrenen Restrukturierungsexperten einzubinden.
  • Eine gerichtliche Bestätigung des Restrukturierungsplans schafft für alle Beteiligten Rechtssicherheit.


4. Umsetzung der Maßnahmen

  • Regelmäßiges Controlling mit Soll-/Ist-Analysen.
  • Rollierende Anpassung der Maßnahmen und ggf. der Ziele.


Praxisbeispiel für eine Restrukturierung nach StaRUG

Apotheker A betreibt eine durchschnittliche Offizin-Apotheke mit zusätzlicher Heimversorgung inklusive manueller Verblisterung. Der Gewinn und die Liquidität der Apotheke haben sich sukzessive verschlechtert. Eine separate Kostenstellenrechnung für die beiden Kerngeschäftsbereiche liegt nicht vor.

Phase 1: Analyse

Im Rahmen einer betriebswirtschaftlichen Analyse stellte sich heraus, dass die Offizin-Apotheke Gewinne erwirtschaftete, die Heimversorgung/Verblisterung jedoch erhebliche Verluste auswies. Unterm Strich geriet dadurch der Gesamtbetrieb in finanzielle Schieflage.

Phase 2: Restrukturierungsplan

Ein umfassender Restrukturierungsplan wurde entwickelt, der folgende Maßnahmen umfasste:

  • Schließung des defizitären Geschäftsbereichs: Um die Rentabilität des Gesamtbetriebs zu sichern, wurde die Heimversorgung/Verblisterung abgestoßen.
  • Optimierung des Offizin-Geschäfts: Die Offizin-Apotheke wurde mit Blick auf ihre Kostenstruktur (insbesondere die Personalkosten), den Wareneinsatz, die Werbe- und Leasingkosten, optimiert.
  • Verhandlung mit den Darlehensgebern: Es wurde eine Tilgungsaussetzung und Umfinanzierung vereinbart, um die Liquidität sicherzustellen. Zudem wurde ein Sanierungszins festgelegt, um die finanzielle Belastung zu reduzieren.


Phase 3: Umsetzung und Stabilisierung

Die Maßnahmen wurden unter Einbeziehung eines Restrukturierungsbeauftragten umgesetzt. Ein Gerichtsbeschluss schützte die Apotheke vor Vollstreckungsmaßnahmen, während die Restrukturierung voranschritt. Nach Abschluss der Maßnahmen konnte die Hauptapotheke ihre Rentabilität verbessern und Liquidität sicherstellen.

Gegensteuern, bevor es zu spät ist!

Das StaRUG bietet Apotheken ein wertvolles Instrument, um finanzielle Schieflagen rechtzeitig zu erkennen und proaktiv gegenzusteuern. Der Erfolg hängt maßgeblich davon ab, dass Apothekeninhaber finanzielle Risiken frühzeitig erkennen und Experten einbeziehen. Mit der richtigen Strategie kann nicht nur eine Insolvenz vermieden, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig gestärkt werden. Im dynamischen Apothekenmarkt wird die Verbindung von pharmazeutischer und betriebswirtschaftlicher Kompetenz somit zum Schlüssel für langfristigen Erfolg.

André Butterweck, Dipl.-Ök., Dipl.-Arb.wiss., ö. b. u. v. Sachverständiger für Apothekenbewertung, RST Steuerberatungsgesellschaft mbH, 45128 Essen, E-Mail: abutterweck@rst-beratung.de

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2025; 50(04):6-6